Entsorgung von Restabfall

In Herten können Sie Restabfall in der grauen Tonne entsorgen. In diesen grauen Behälter gehört jeder Müll, der nicht weiter verwertet werden kann. Dazu zählen z. B. Staubsaugerbeutel, Zigarettenkippen, Hygieneartikel, Windeln, Papiertaschentücher, Tapeten, beschmutztes Papier, Glühbirnen (keine LED oder Neonlampen, sogenannte Leuchtstoffröhren), Kerzen, Blumenübertöpfe oder auch Glasscherben.

Was gehört nicht in die graue Tonne?

  • Problemabfälle, wie z. B. Benzin, Farbe, Abbeizmittel, Autobatterien, Grillanzünder, Rattengift, gehören nicht in den Restabfall. Nutzen Sie dafür den Umweltbrummi, der regelmäßig in Herten steht.
  • Baustellenabfälle wie Fliesen und Bauschutt können gegen Gebühr am Wertstoffhof abgegeben werden, maximal 1 m³.
  • Elektrogeräte dürfen ebenfalls nicht in den Restmüll und können kostenfrei am Wertstoffhof oder im Einzelhandel (bis 25 cm Kantenlänge) abgegeben werden.
     

Behältergrößen

  • Restabfallbehälter gibt es in den Größen 80 l, 120 l und 240 l, Restabfallcontainer in den Größen 770 l und 1.100 l.
  • In Herten ist jede Grundstückseigentümerin und jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, 30 l Abfallvolumen pro Einwohnerin bzw. Einwohner und Woche für den Restabfall vorzuhalten. Wer zusätzlich Kunststoff, Altpapier und Bioabfall sammelt, kann das Volumen auf 10 l pro Einwohnerin bzw. Einwohner und Woche reduzieren. Das ist das Mindest-Restabfallvolumen für Hertener Bürgerinnen und Bürger.
     

Abfallleerung

  • Die Restabfallbehälter werden im 14-täglichen Rhythmus geleert. Bei einer geringen Personenanzahl oder/und wenigem Restabfall können Sie unter Umständen für Ihre 80-l- oder 120-l-Tonne eine 4-wöchentliche Leerung bestellen. Beachten Sie hierzu die Vorgaben der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herten. Die Abfuhrtermine finden Sie im Wertstoffkalender.
     

An-, Um- und Abmeldungen

  • Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Hausverwalterinnen und -verwalter sind verpflichtet, Änderungen bis spätestens sieben Werktage vor dem 1. des Folgemonats zu melden.
  • Unter bestimmten Umständen können Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Hausverwalterinnen und -verwalter eine Abfallentsorgungsgemeinschaft anmelden, bei der sich unmittelbare Nachbarinnen und Nachbarn eine Restabfalltonne teilen.
     

Standplatz und Transportweg

  • Stellen Sie Ihre graue Tonne am Abfuhrtag bis 06:45 Uhr an den Straßenrand.
  • Restabfalltonnen werden bis zu 15 m vom Haltepunkt des Sammelfahrzeuges vom Standort abgeholt und zurückgestellt. Achten Sie darauf, dass sich der Behälter gut schließen lässt.
  • Gegen Gebühr können Sie den Service „Transportsonderleistungen von Abfallbehältern“ nutzen. Die Mitarbeitenden des ZBH holen Ihre Tonne am Abfuhrtag an die Straße und bringen sie danach zurück. Der Service wird in drei Kategorien angeboten: bis 30 m, bis 50 m und bis max. 100 m. Zwei Wochen vor Ihrem ersten Abholwunschtermin senden Sie das entsprechende Formular an den ZBH.
     

Fehlbefüllung

  • Sollte die Tonne zu schwer oder zu voll sein, wird sie nicht geleert.
     

Bei erhöhtem Restabfall

  • Nutzen Sie den orangefarbenen 70-l-Gebührensack der Stadt Herten. Dieser wird am Abfuhrtag mitgenommen, wenn er zugebunden neben den Restabfallbehältern steht. Erhältlich ist er gegen Gebühr am ZBH (Zum Bauhof 5) oder im Rathaus (Kurt-Schumacher-Straße 2).
  • Ihren Restabfall können Sie gegen Gebühr beim Wertstoffhof des ZBH entsorgen.
     

Eigentumswechsel

  • Haben Sie eine Immobilie erworben, möchten nun Veränderungen an den bestehenden Behältern vornehmen, aber der Eigentumsübergang ist noch nicht eingetragen worden? Dann füllen Sie gemeinsam mit der bisherigen Eigentümerin oder dem bisherigen Eigentümer das Formular „Verpflichtungserklärung für die Zahlung der Grundbesitzabgaben bei Eigentumswechsel“ aus.
     

Vollmacht zur Abgabe auf dem Wertstoffhof

  • Eine bevollmächtigte Person kann Ihren Restabfall in handelsüblichen Mengen am Wertstoffhof des ZBH abgeben. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die oder der Bevollmächtigte muss sich vor Ort ausweisen können.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Gebührensack

  • 5,00 €
  • ggf. Entsorgung von Restabfall: Antrag auf Austausch von Abfallbehältern wegen eines Defektes
  • ggf. Entsorgung von Restabfall: Antrag auf Bildung einer Abfallentsorgungsgemeinschaft für Abfallbehälter
  • ggf. Entsorgung von Restabfall: Antrag auf Neu-, Ab-, Umbestellung von Abfallbehältern
  • ggf. Entsorgung von Restabfall: Antrag auf Transportsonderleistungen von Abfallbehältern
  • ggf. Entsorgung von Restabfall: Verpflichtungserklärung für die Zahlung der Grundbesitzabgaben bei Eigentumswechsel
  • ggf. Entsorgung von Restabfall: Vollmacht zur Anlieferung von Abfällen auf dem Wertstoffhof
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Kontakt

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Zentraler Betriebshof Herten (ZBH)
Raum: B 105
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