Entsorgung von Bioabfall

In Herten können Sie Bioabfälle wie Obst- und Gemüsereste, Eierschalen, Kaffeesatz, Teebeutel, Blumen, kleine Äste und Rasenschnitt in die braune Tonne entsorgen. Grasnarben, Erde und flüssige Speisereste sind nicht erlaubt. Auch Biofolien und Plastiktüten gehören nicht in die Biotonne.

Behältergrößen

  • Biotonnen gibt es in den Größen 120 l und 240 l.
     

Abfallleerung

  • In Herten werden Biotonnen 14-täglich im Wechsel mit dem Restabfall geleert. Die Abfuhrtermine finden Sie im Wertstoffkalender.
     

An-, Um- und Abmeldungen sowie Befreiungen

  • Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Hausverwalterinnen und -verwalter sind verpflichtet, Bestellung oder Änderung bis spätestens sieben Werktage vor dem 1. des Folgemonats zu melden.
  • Unter bestimmten Umständen können Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Hausverwalterinnen und -verwalter eine Abfallentsorgungsgemeinschaft anmelden, bei der sich unmittelbare Nachbarinnen und Nachbarn eine Biotonne teilen.
  • Eine Befreiung ist nur bei Eigenkompostierung möglich. Hinweis: Nicht alle Bioabfälle aus der Biotonne sind für die Eigenkompostierung geeignet. Ungekochte und gekochte Speisereste tierischer und gekochte pflanzlicher Herkunft können Ungeziefer anlocken und sind daher verboten. ZBH-Mitarbeitende können den Zustand Ihrer Kompostierung überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.
     

Standplatz und Transportweg

  • Stellen Sie Ihre braune Tonne am Abfuhrtag bis 06:45 Uhr an den Straßenrand.
  • Biotonnen werden bis zu 15 m vom Haltepunkt des Sammelfahrzeuges vom Standort abgeholt und zurückgestellt. Achten Sie darauf, dass sich der Behälter gut schließen lässt.
  • Gegen Gebühr können Sie den Service „Transportsonderleistungen von Abfallbehältern“ nutzen. Die Mitarbeitenden des ZBH holen Ihre Tonne am Abfuhrtag an die Straße und bringen sie danach zurück. Der Service wird in drei Kategorien angeboten: bis 30 m, bis 50 m und bis max. 100 m. Zwei Wochen vor Ihrem ersten Abholwunschtermin senden Sie das entsprechende Formular an den ZBH.
     

Fehlbefüllung

  • Zu schwer oder falsch befüllte Biotonnen werden nicht geleert.
  • Die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer wird schriftlich über die Fehlbefüllung informiert. Bei einer dritten Fehlbefüllung wird die Tonne eingezogen und geprüft, ob das Restabfallvolumen ausreichend ist. Anderenfalls wird zur Beantragung einer Erhöhung aufgefordert; bei Nichtbefolgung erfolgt die Erhöhung durch den ZBH.
  • Nach einer Sperrfrist von sechs Monaten kann eine Neuaufstellung der Biotonne beantragt werden.
     

Eigentumswechsel

  • Haben Sie eine Immobilie erworben, möchten nun Veränderungen an den bestehenden Behältern vornehmen, aber der Eigentumsübergang ist noch nicht eingetragen worden? Dann füllen Sie gemeinsam mit der bisherigen Eigentümerin oder dem bisherigen Eigentümer das Formular „Verpflichtungserklärung für die Zahlung der Grundbesitzabgaben bei Eigentumswechsel“ aus.
     

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Im Sommer können Bioabfälle in der Tonne zersetzt werden, was unangenehme Gerüche verursacht. Der ZBH bietet einen Biofilterdeckel an. Er verhindert Madenbefall, indem er durch eine Gummidichtung eng aufliegt und Fliegen den Zugang versperrt. Zudem enthält der Deckel biologisches Filtermaterial gegen Gerüche. Der Deckel kann dauerhaft an der Tonne bleiben, das Filtermaterial sollte alle zwei Jahre erneuert werden. Bei Interesse wenden Sie sich an den ZBH.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen 

Bestandsveränderung und Neuaufstellung

  • 40,00 € für eine 120- oder 240-Liter-Tonne

Biofilterdeckel

  • 35,00 € für eine 120-Liter-Tonne
  • 50,00 € für eine 240-Liter-Tonne

neuer Filtereinsatz für Biofilterdeckel

  • 10,00 € für eine 120- oder 240-Liter-Tonne
  • ggf. Entsorgung von Bioabfall: Antrag auf Austausch von Abfallbehältern wegen eines Defektes
  • ggf. Entsorgung von Bioabfall: Antrag auf Befreiung von der Bioabfallsammlung in Herten
  • ggf. Entsorgung von Bioabfall: Antrag auf Bildung einer Abfallentsorgungsgemeinschaft für Abfallbehälter
  • ggf. Entsorgung von Bioabfall: Antrag auf Neu-, Ab-, Umbestellung von Abfallbehältern
  • ggf. Entsorgung von Bioabfall: Antrag auf Transportsonderleistungen von Abfallbehältern
  • ggf. Entsorgung von Bioabfall: Verpflichtungserklärung für die Zahlung der Grundbesitzabgaben bei Eigentumswechsel
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Braune Tonne
Bioabfall

Kontakt

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Zentraler Betriebshof Herten (ZBH)
Raum: B 105
Zum Bauhof 5
45701 Herten

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Sachbearbeitung/Abfallberatung

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