Untersuchungsberechtigungsschein

Gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufseinsteigerinnen und -einsteiger bestimmte ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben, die für sie kostenfrei sind. Um diese Untersuchungen in Anspruch nehmen zu können, ist ein Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) erforderlich. Sie oder ggf. Ihre Erziehungsberechtigten können ihn online beantragen. Im Falle von Unklarheiten hilft auch das Team des Bürgerbüros weiter.

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Bürgerbüro, Jugendliche, ärztliche Untersuchung, Jugendarbeitsschutzgesetz

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Rathaus
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

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