Sondernutzung zu Mobilitätszwecken

Wenn Sie E-Scooter, Leihfahrräder oder Lastenräder in Herten (gewerblich) anbieten möchten, ist dies als besondere Nutzung des öffentlichen Raums zu betrachten. Um Ihre Fahrzeuge im Stadtgebiet aufstellen und vermieten zu dürfen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. 

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Monatsgebühr

  • 4,00 € pro Fahrzeug
  • Sondernutzung zu Mobilitätszwecken: Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
  • ca. 14 Tage
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Kontakt

Verkehrsrechtliche Anordnungen und Erlaubnisse

Ordnungsamt
Raum: 09
Paschenbergstraße 2 a
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. 
Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich:

Online-Terminvergabe