Schülerreisendenliste

Die Schülerreisendenliste dient der Erleichterung von Schulklassenfahrten in andere EU-Staaten. Sie fungiert als Passersatz und ersetzt einen Aufenthaltstitel, gilt jedoch ausschließlich für Schülerinnen und Schüler, die keine Unionsbürgerinnen und -bürger sind und keinen eigenen, im Ziel- oder Transitstaat anerkannten Pass oder Passersatz besitzen. Schülerinnen und Schüler, die auf dieser Liste stehen, können im Rahmen der Klassenfahrt legal in andere EU-Staaten einreisen und nach Deutschland zurückkehren.

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Die Schülerreisendenliste wird nur direkt an die entsprechenden Lehrkräfte oder eine bevollmächtigte Person ausgehändigt.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Personen unter 18 Jahren

  • 6,00 €

Personen ab 18 Jahren

  • 12,00 €
  • aktuelles, biometrietaugliches Passbild pro Schülerin und Schüler
  • Im Rathaus besteht die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von 7,00 € ein biometrietaugliches Passfoto an der Fotobox Speed Capture Kiosk zu erstellen.
  • Schülerreisendenliste: Antrag auf Ausstellung einer Reisendenliste
Ausländerbehörde, Klassenfahrt, Schülerinnen, Schüler, Liste, Schülerliste, Schülersammelliste, Sammelliste

Kontakt

Verlängerungen von Aufenthaltserlaubnissen und Niederlassungserlaubnissen/
Bescheinigungen für Auslandsaufenthalt/Ausstellung einer Schülerreisendenliste

Rathaus
Raum: 019
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. Eine Terminvereinbarung für Verlängerungen von Aufenthaltserlaubnissen, Aufenthaltsgestattungen (bei Asylverfahren) sowie Duldungen und Niederlassungserlaubnissen (nach Kartenablauf) ist auch online möglich:

Online-Terminvergabe

Telefonsprechstunde:
Ihre Ansprechperson erreichen Sie telefonisch montags bis freitags von 08:00 bis 09:00 Uhr.

Verlängerungen von Aufenthaltserlaubnissen und Niederlassungserlaubnissen/Bescheinigungen für Auslandsaufenthalt/Ausstellung einer Schülerreisendenliste

Rathaus
Raum: 020
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. Eine Terminvereinbarung für Verlängerungen von Aufenthaltserlaubnissen, Aufenthaltsgestattungen (bei Asylverfahren) sowie Duldungen und Niederlassungserlaubnissen (nach Kartenablauf) ist auch online möglich:

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Telefonsprechstunde:
Ihre Ansprechperson erreichen Sie telefonisch montags bis freitags von 08:00 bis 09:00 Uhr.