Schiedspersonen

Schiedspersonen vermitteln in Streitfällen schnell und kostengünstig zwischen zwei Parteien und versuchen so, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Bei bestimmten Delikten ist es gesetzlich vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen, z. B. bei Bedrohung, Beleidigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses. Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren in Nordrhein-Westfalen obligatorisch. Folgende Schiedspersonen sind zuständig.

Herten-Nord

  • Peter Otten
    Stübbenfeldstraße 55
    45701 Herten
    Telefon: 02365 2098303
     

Herten-Ost

  • Christian Wosch
    Schlehenkamp 21
    45699 Herten
    Telefon: 01590 6616357
     

Herten-West

  • Hartmut Spanka
    Nordring 22
    45701 Herten
    Telefon: 0209 36155151

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Ordnungsamt, Schiedspersonen, Schiedsmann, Schiedsfrau, Schlichtung

Kontakt

Ordnungsamt
Raum: 02
Paschenbergstraße 2 a
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. 
Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich:

Online-Terminvergabe