- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
Weiß
Rathaus Herten
Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-190
- k.weiss@herten.de
Noske
Rathaus Herten
Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-634
- antrag-kanalneuanschluss@herten.de
Kaptur
Rathaus Herten
Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-644
- antrag-kanalneuanschluss@herten.de
Modlinski
Rathaus Herten
Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-239
- c.modlinski@herten.de
Schäfer
Rathaus Herten
Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-648
- Fax
- 02366 303-229
- alfred.schaefer@herten.de
Schwark
Rathaus Herten
Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-421
- Fax
- 02366 303-229
- m.schwark@herten.de
Warrich
Rathaus Herten
Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-432
- d.warrich@herten.de
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
Schäfer
Rathaus Herten
Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-647
- Fax
- 02366 303-229
- niederschlag-gewaesser-gebuehr@herten.de
Niederschlagswasserversickerung
Die Versickerung von Niederschlagswasser ist anzeige- oder antragspflichtig ist. Die Entscheidung über Ihre Anzeige oder Ihren Antrag sind abhängig von der Größe der abgekoppelten Fläche.
Abgekoppelte Flächen kleiner als 40 m²: Entscheidung durch die Stadt Herten/Tiefbauamt
Abgekoppelte Flächen größer als 40 m²: Entscheidung durch den Kreis Recklinghausen/Untere Wasserbehörde
- Hierfür nutzen Sie die Formulare über die Webseite des Kreises Recklinghausen unter dem Punkt Niederschlagswasser:
- Antrag zur Versickerung von Niederschlagswasser (Muldenrigole, Rohrrigole, Rigole, Versickerungsschacht, sonstige Versickerungsmethoden)
- Anzeige zur Versickerung von Niederschlagswasser (Mulde/Flächenversickerung) und/oder
- Antrag zur Einleitung von Niederschlagswasser
- Anträge/Anzeigen über den Kreis Recklinghausen der Unteren Wasserbehörde
Was ist sonst noch wissenswert?
- Die vollständigen Unterlagen (in digitaler Form als PDF) reichen Sie vorerst bei der Stadt Herten ein. Nach Prüfung der Unterlagen werden diese, je nach Fall, zum Kreis Recklinghausen weitergeleitet. Der Antrag oder die Anzeige muss vor der baulichen Umsetzung erfolgen.
- Wenn Niederschlagswasser von bebauten/befestigten Flächen auf einem Privatgrundstück ordnungsgemäß versickert oder in ein Gewässer eingeleitet wird, sind die Flächen von der Niederschlagswassergebühr befreit.
- Kleinkläranlagen: Für das Einleiten von behandeltem Schmutzwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer oder Grundwasser ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nötig. Zudem kann eine Genehmigung für den Bau und Betrieb der Kleinkläranlage erforderlich sein. Hierfür nutzen Sie das Formular:
- Antrag auf Bau einer Kleinkläranlage
- Antrag über den Kreis Recklinghausen der Unteren Wasserbehörde
Kontakt
Rathaus
Raum: 308
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699
Herten
Montag: | 08:00 bis 16:00 Uhr |
---|---|
Dienstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.