Niederschlagswasserversickerung

Die Versickerung von Niederschlagswasser ist anzeige- oder antragspflichtig ist. Die Entscheidung über Ihre Anzeige oder Ihren Antrag sind abhängig von der Größe der abgekoppelten Fläche. 

Abgekoppelte Flächen kleiner als 40 m²: Entscheidung durch die Stadt Herten/Tiefbauamt

Abgekoppelte Flächen größer als 40 m²: Entscheidung durch den Kreis Recklinghausen/Untere Wasserbehörde

  • Hierfür nutzen Sie die Formulare über die Webseite des Kreises Recklinghausen unter dem Punkt Niederschlagswasser:

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Die vollständigen Unterlagen (in digitaler Form als PDF) reichen Sie vorerst bei der Stadt Herten ein. Nach Prüfung der Unterlagen werden diese, je nach Fall, zum Kreis Recklinghausen weitergeleitet. Der Antrag oder die Anzeige muss vor der baulichen Umsetzung erfolgen.
  • Wenn Niederschlagswasser von bebauten/befestigten Flächen auf einem Privatgrundstück ordnungsgemäß versickert oder in ein Gewässer eingeleitet wird, sind die Flächen von der Niederschlagswassergebühr befreit.
  • Kleinkläranlagen: Für das Einleiten von behandeltem Schmutzwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer oder Grundwasser ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nötig. Zudem kann eine Genehmigung für den Bau und Betrieb der Kleinkläranlage erforderlich sein. Hierfür nutzen Sie das Formular:

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

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Versickerungsflächen

Kontakt

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Raum: 308
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

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Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

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