Grundstücksentwässerung

Wenn Sie Grundstückseigentümerin oder -eigentümer im Gebiet der Stadt Herten sind, können Sie sich zum Thema Grundstücksentwässerung kostenfrei von Ihrer Ansprechperson beraten lassen. Denn in Nordrhein-Westfalen sind, gemäß dem Landeswassergesetz (LWG), für die Überwachung von privaten Abwasseranlagen die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer verantwortlich.

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Die Stadt Herten legt besonderen Wert auf Umweltschutz, indem sie Maßnahmen zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Regen- und Schmutzwasser auf privaten Grundstücken fördert. Durch die Grundstücksentwässerungsberatung werden umweltfreundliche Entwässerungslösungen entwickelt, die dazu beitragen, Gewässer vor Verschmutzung zu schützen und den natürlichen Wasserkreislauf zu erhalten. Ziel ist es, durch eine effiziente und umweltschonende Entwässerung die Belastung der Umwelt zu reduzieren und einen nachhaltigen Umgang mit Wasserressourcen zu fördern.

Alle Infos zu privaten Abwasserleitungen und Hausanschlüssen

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

  • ggf. Unterlagen über die Grundstückswässerung

§ 58 Abs. 1–3, § 61a Abs. 3–7 Landeswassergesetz NRW

Tiefbauamt, Grundstücksentwässerung, Beratung, Regenwasser, Schmutzwasser

Kontakt

Beratung zu Grundstücksentwässerung/Starkregen

Rathaus
Raum: 309
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich.