Großraum- und Schwerlasttransporte

Großraum- und Schwertransporte sind Transporte mit Fahrzeugen, deren Größe, Gewicht oder Achslast die erlaubten Grenzen überschreiten. Diese Transporte entsprechen nicht den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie zum Teil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und benötigen daher eine spezielle Genehmigung (gem. § 29 Abs. 3 StVO und/oder §§ 46 Abs. 1 Nr. 5, 46 Abs. 1 Nr. 2 StVO), um auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden zu dürfen. Diese Genehmigung kann entweder für einen einmaligen Transport oder für wiederholte Transporte erteilt werden.

Für die Stadt Herten ist der Kreis Recklinghausen zuständig. Sollten Sie Fragen zum Thema haben, helfen Ihnen die Ansprechpersonen des Ordnungsamtes der Stadt Herten weiter.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

  • Unterschiedliche Gebühren nach GebOSt (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr)

Erlaubnisse für Großraum- und Schwertransporte können Sie über das bundesweite Online-Portal VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte) beantragen.

  • ca. zwei Wochen
Ordnungsamt, Transport, Großraumtransport, Schwerlast, Schwerlasttransport, Genehmigung

Kontakt

Sachbearbeitung Verkehrsrechtliche Anordnungen/Großraum- und Schwertransporte

Ordnungsamt
Raum: 09
Paschenbergstraße 2 a
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. 
Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich:

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