- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
Erdogmus
Stadt Herten Bürgerbüro
Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 bis 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich. Terminvereinbarung auch online möglich:
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-500
- Fax
- 02366 303-618
- buergerbuero@herten.de
Enning
Stadt Herten Bürgerbüro
Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 bis 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich. Terminvereinbarung auch online möglich:
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-500
- Fax
- 02366 303-618
- buergerbuero@herten.de
Ghazal
Stadt Herten Bürgerbüro
Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 bis 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich. Terminvereinbarung auch online möglich:
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-500
- Fax
- 02366 303-618
- buergerbuero@herten.de
Lata
Stadt Herten Bürgerbüro
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Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 bis 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich. Terminvereinbarung auch online möglich:
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
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- 02366 303-500
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- 02366 303-618
- buergerbuero@herten.de
Kerschbaumer
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Freitag
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Samstag
10:00 bis 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
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An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich. Terminvereinbarung auch online möglich:
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- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
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- 02366 303-500
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Metzner
Stadt Herten Bürgerbüro
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10:00 bis 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
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Röttlingsberger
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Slotta
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Kraft
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Manka
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Unland
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Kleiber
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Fundsachen
Damit Fundsachen wieder zurück an ihre Eigentümerinnen oder Eigentümer gehen, müssen Sie sie unverzüglich ins Fundbüro im Bürgerbüro der Stadt Herten bringen. Sie haben einen Gegenstand oder Bargeld im Stadtgebiet verloren? Auch hier hilft das Fundbüro weiter.
Wenn Sie etwas gefunden haben
- Sofern der Wert Ihrer Fundsache geringer als 10,00 € ist, bedarf es keiner Fundanzeige. Sie können diesen Fund behalten.
- Finderlohn geltend machen: bei Geldwerten bis 500,00 € 5 %, über 500,00 € 5 % + 3 % vom Mehrwert
- Abgegebene Fundsachen werden bis zu sechs Monate aufbewahrt. Meldet sich in dieser Zeit niemand und holt die Fundsache ab, so haben Sie Anspruch auf den gefundenen Gegenstand oder das gefundene Bargeld. Ansonsten werden Fundangelegenheiten zur Versteigerung freigegeben, gespendet oder vernichtet.
- Es kann Ersatz Ihrer Aufwendungen, wie Fahrt- oder Telefonkosten, verlangt werden.
- Wer etwas findet, hat das Recht, die Fundsache zu behalten, die die Verliererin oder der Verlierer bei ihm abholen kann.
Wenn Sie etwas verloren haben
- Im Fundbüro der Stadt Herten können Sie eine Verlustanzeige aufgeben. Wichtige Informationen sind: Beschreibung des verlorenen Gegenstands, besondere Merkmale, Zeitpunkt und vermeintlicher Ort des Verlustes.
- Haben Sie Ihr Portemonnaie samt Inhalt mit Ausweisdokumenten verloren und jemand gibt es im Fundbüro ab, so werden Sie vom Bürgerbüro darüber informiert.
Bei Ausstellung einer Verlustbescheinigung:
- 5,00 €
Bei Aushändigung einer Fundsache:
- Verwaltungsgebühren
Bei einer Verlustbescheinigung im Bürgerbüro:
- Personalausweis oder Reisepass
- Angaben zum Verlust
§§ 965–984 Bürgerliches Gesetzbuch
Kontakt
Rathaus
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699
Herten
Montag: | 08:00 bis 16:00 Uhr |
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