Fundsachen

Damit Fundsachen wieder zurück an ihre Eigentümerinnen oder Eigentümer gehen, müssen Sie sie unverzüglich ins Fundbüro im Bürgerbüro der Stadt Herten bringen. Sie haben einen Gegenstand oder Bargeld im Stadtgebiet verloren? Auch hier hilft das Fundbüro weiter.

Wenn Sie etwas gefunden haben

  • Sofern der Wert Ihrer Fundsache geringer als 10,00 € ist, bedarf es keiner Fundanzeige. Sie können diesen Fund behalten.
  • Finderlohn geltend machen: bei Geldwerten bis 500,00 € 5 %, über 500,00 € 5 % + 3 % vom Mehrwert
  • Abgegebene Fundsachen werden bis zu sechs Monate aufbewahrt. Meldet sich in dieser Zeit niemand und holt die Fundsache ab, so haben Sie Anspruch auf den gefundenen Gegenstand oder das gefundene Bargeld. Ansonsten werden Fundangelegenheiten zur Versteigerung freigegeben, gespendet oder vernichtet.
  • Es kann Ersatz Ihrer Aufwendungen, wie Fahrt- oder Telefonkosten, verlangt werden.
  • Wer etwas findet, hat das Recht, die Fundsache zu behalten, die die Verliererin oder der Verlierer bei ihm abholen kann.
     

Wenn Sie etwas verloren haben

  • Im Fundbüro der Stadt Herten können Sie eine Verlustanzeige aufgeben. Wichtige Informationen sind: Beschreibung des verlorenen Gegenstands, besondere Merkmale, Zeitpunkt und vermeintlicher Ort des Verlustes.
  • Haben Sie Ihr Portemonnaie samt Inhalt mit Ausweisdokumenten verloren und jemand gibt es im Fundbüro ab, so werden Sie vom Bürgerbüro darüber informiert.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Bei Ausstellung einer Verlustbescheinigung:

  • 5,00 €

Bei Aushändigung einer Fundsache:

  • Verwaltungsgebühren

Bei einer Verlustbescheinigung im Bürgerbüro:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben zum Verlust

§§ 965–984 Bürgerliches Gesetzbuch

Bürgerbüro, Fundsachen, Fundbüro, Verlust, Finden, Suchen, gefunden, verloren

Kontakt

Rathaus
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag:10:00 bis 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. Terminvereinbarung auch online möglich:

Online-Terminvergabe