Führerschein

Möchten Sie einen Führerschein erwerben, umschreiben lassen oder wiedererlangen? Die Fahrschulen erhalten die notwendigen Anträge vom Straßenverkehrsamt. In der Regel reichen die Fahrschulen diese Anträge direkt beim Bürgerbüro ein, sodass Sie nicht persönlich im Rathaus erscheinen müssen.

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Führerscheinanträge werden von Fahrschulen, vom Straßenverkehrsamt Marl und Bürgerbüro der Stadt Herten ausgehändigt bzw. aufgenommen.
  • Beachten Sie, dass für die Erteilung einer Fahrerlaubnis in den verschiedenen Klassen unterschiedliche Mindestvoraussetzungen zu erfüllen sind. Auskünfte über diese Anforderungen geben Fahrschulen, das Straßenverkehrsamt Marl und das Bürgerbüro.
  • Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sollte maximal sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Für die Bearbeitung und Ausstellung der Führerscheine ist das Straßenverkehrsamt Marl zuständig.
  • Ausnahmen vom vorgeschriebenen Mindestalter können bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (m/w/d) von den Führerscheinstellen erteilt werden. Eine Antragstellung ist nur direkt beim Straßenverkehrsamt Marl möglich.
  • Anträge für Umschreibungen, z. B. von Sonderfahrerlaubnissen, können beim Bürgerbüro der Stadt Herten oder beim Straßenverkehrsamt Marl gestellt werden, ebenfalls Anträge auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Versagung, Widerruf oder Entziehung.
     

Fahrverbot

  • Ist Ihnen ein Fahrverbot von maximal drei Monaten auferlegt worden? Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihren Führerschein bei den Mitarbeitenden des Ordnungsamtes (Abteilung Verkehrsordnungswidrigkeiten) abzugeben und ihn nach dieser Zeit (frühestens einen Tag vor Ablauf des Fahrverbots) dort wieder abzuholen. Bei Abgabe erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, bei Abholung eine Bestätigung über das vollstreckte Fahrverbot.
     

Vollmacht

  • Ihren Führerschein kann auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person abholen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die oder der Bevollmächtigte muss sich vor Ort ausweisen können.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Bei persönlicher Abgabe des Führerscheins bei einem Fahrverbot im Ordnungsamt:

  • Führerschein
  • Bußgeldbescheid von der zuständigen Kommune oder des Kreises

Bei persönlicher Abholung des Führerscheins nach einem Fahrverbot im Ordnungsamt:

  • Personalausweis
  • ggf. Führerschein: Vollmacht zur Abholung eines Führerscheins
  • ca. vier Wochen
Bürgerbüro, Führerschein, Fahrerlaubnis, Erteilung, Umschreibung, Wiedererteilung

Kontakt

Rathaus
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag:10:00 bis 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. Terminvereinbarung auch online möglich:

Online-Terminvergabe

Sachbearbeitung Verkehrsordnungswidrigkeiten

Ordnungsamt
Raum: 06
Paschenbergstraße 2 a
45699 Herten

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Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. 
Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich:

Online-Terminvergabe

Sachbearbeitung Verkehrsordnungswidrigkeiten

Ordnungsamt
Raum: 05
Paschenbergstraße 2 a
45699 Herten

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