Feuerwerk

Wenn Sie für eine Feierlichkeit in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember ein Feuerwerk abbrennen möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis des Ordnungsamtes. Was und welche Vorschriften Sie bei Ihrem Feuerwerk beachten müssen, teilen Ihnen die Mitarbeitenden mit.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Gebühren werden aufgrund des Gebührengesetzes und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen berechnet.

  • Formloser Antrag mit folgenden Angaben:
    • Vor- und Nachname der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
    • Adresse
    • Telefonnummer
    • Anlass des Feuerwerkes
    • Vor- und Nachname der Eigentümerin bzw. des Eigentümers des betroffenen Grundstückes
  • ca. zwei Wochen
Ordnungsamt, Feuerwerk, Abbrennen

Kontakt

Ordnungsamt
Raum: 04
Paschenbergstraße 2 a
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. 
Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich:

Online-Terminvergabe

Ordnungsamt
Raum: 11
Paschenbergstraße 2 a
45699 Herten

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An Brückentagen geschlossen.

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