Eheschließung

Jede volljährige und geschäftsfähige Person kann in Deutschland eine Ehe eingehen. Melden Sie Ihre Eheschließung frühzeitig im Standesamt an. In Herten können Sie unter anderem klassisch im Trauzimmer des Rathauses heiraten oder an anderen ausgewählten Orten der Stadt. Das Team des Standesamtes hilft Ihnen bei allen Fragen zum Thema weiter. 

Wann ist eine Eheschließung nicht möglich?

  • Wenn eine frühere Ehe nicht durch Scheidung oder Tod des anderen Ehegatten aufgelöst worden ist oder die vorhergehende Ehe nicht für nichtig erklärt wurde. Eine Ehe zwischen Verwandten gerader Linie und zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern. Auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Adoption erloschen ist, darf in diesen Fällen keine Ehe geschlossen werden.
     

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Menschen aus anderen Ländern, die hier heiraten möchten, müssen ein Ehefähigkeitszeugnis ihrer Heimatbehörde vorlegen. Falls dies nicht möglich ist, kann ein Befreiungsverfahren beim Oberlandesgericht in Hamm beantragt werden, das über das Standesamt erfolgt. Alle nicht deutschen Urkunden müssen von einer anerkannten vereidigten Dolmetscherin oder einem anerkannten vereidigten Dolmetscher übersetzt und beglaubigt werden.
  • Für die Anmeldung zur Eheschließung müssen nicht zwingend beide Ehegatten im Standesamt erscheinen; es reicht, wenn einer mit einer ausgefüllten Vollmacht zur Anmeldung kommt.

Alle Infos zur Terminvergabe und Trauorten für die Eheschließung

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

  • 63,00 €
     

Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung, wenn ausländisches Recht zu beachten ist

  • 109,00 €
     

Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der ehezuständige Standesamt

  • 95,00 €
     

Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn ausländisches Recht zu beachten ist

  • 81,00 €
     

Eheschließung freitagnachmittags und samstags (außerhalb der Öffnungszeiten, unabhängig von dem vorgegebenen Trauort)

  • 220,00 € (zusätzlich zu der Anmeldegebühr)
     

Eheschließung außerhalb des Trauzimmers (dienstags, donnerstags und freitagvormittags)

  • 80,00 € (zusätzlich zu der Anmeldegebühr)

Hinweis: Bei Eheschließungen in den Außenstandorten fallen weitere Kosten an. Diese sind bei der entsprechenden Pächterin oder dem entsprechenden Pächter zu erfragen.
 

  • Personalausweise oder Reisepässe
  • Eheschließung: Information zu Bild- und Tonaufnahmen
  • ggf. Eheschließung: Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung
  • Hinweis: Um zu erfahren, welche Unterlagen Sie für die Prüfung der Ehevoraussetzungen benötigen, wenden Sie sich zunächst per E-Mail an die Mitarbeitenden des Standesamtes. Beantworten Sie in Ihrer E-Mail folgende Fragen:
    • Wo sind Sie beide wohnhaft?
    • Wo sind Sie beide geboren?
    • Welche Staatsangehörigkeit haben Sie beide?
    • Welchen Familienstand haben Sie beide?
    • Haben Sie gemeinsame Kinder?

§§ 11–16, §§ 61–68 Personenstandsgesetz i. V. m. allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Personenstandsgesetz

§§ 28–29 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes 

§§ 1309–1310, 1355 Bürgerliches Gesetzbuch

Artikel 10, 13, 47 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Standesamt, Trauung, Eheschließung, Hochzeit, Personenstandsurkunde, Heirat, Heiraten
Trauung
Heirat

Kontakt

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