Brauchtumsfeuer

Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer wie das Osterfeuer an Ostern oder das Martinsfeuer an St. Martin veranstalten möchten, melden Sie es spätestens eine Woche vor dem Abbrenntermin schriftlich beim Ordnungsamt an. Die Mitarbeitenden erläutern Ihnen, was dabei zu beachten ist, und beantworten Ihre Fragen.

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Brauchtumsfeuer sind nicht zum Zwecke der Abfallbeseitigung gedacht. Auch bei allen anderen Feuern gilt das Abfallrecht, das das Verbrennen jeglicher Materialien verbietet und entsprechend geahndet wird.
  • Das Verbrennen im Freien zu anderen Zwecken ist ebenfalls untersagt, wenn die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder erheblich belastet werden würde.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

  • Brauchtumsfeuer: Anmeldung eines Brauchtumsfeuers

§ 7 Abs. 1 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern auf dem Gebiet der Stadt Herten (Brauchtumsfeuerverordnung)

Ordnungsamt, Feuer, Abbrennen
Osterfeuer
Martinsfeuer

Kontakt

Ordnungsamt
Raum: 04
Paschenbergstraße 2 a
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. 
Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich:

Online-Terminvergabe

Ordnungsamt
Raum: 11
Paschenbergstraße 2 a
45699 Herten

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Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

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