- Anschrift
- 001 Paschenbergstraße 2 a 45699 Herten
Kevenhörster
Stadt Herten Ordnungsamt
Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich:
- Anschrift
- 001 Paschenbergstraße 2 a 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-249
- Fax
- 02366 303-495
- schwarzarbeit@herten.de
Rudolph
Stadt Herten Ordnungsamt
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- 001 Paschenbergstraße 2 a 45699 Herten
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- 02366 303-283
- Fax
- 02366 303-495
- ordnung-sicherheit@herten.de
Bekämpfung von Schwarzarbeit
Schwarzarbeit bezeichnet Arbeiten und Tätigkeiten, die ohne Anmeldung bei den zuständigen Behörden oder ohne Zahlung von Steuern und Sozialabgaben durchgeführt werden. Dies betrifft sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Sollten Sie Hinweise auf Schwarzarbeit haben, können Sie diese (anonym) bei den zuständigen Ansprechpersonen melden.
Das Ordnungsamt der Stadt Herten führt im Verdachtsfall folgende Überprüfungen durch:
- Verpflichtung zur Anzeige: Prüfung, ob die Verpflichtung zur Anzeige des Beginns des selbstständigen Betriebs eines stehenden Gewerbes gemäß § 14 der Gewerbeordnung nachgekommen wurde.
- Reisegewerbekarte: Überprüfung, ob die erforderliche Reisegewerbekarte gemäß § 55 der Gewerbeordnung erworben wurde
- Zulassungspflichtiges Handwerk: Kontrolle, ob ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betrieben wird und ob die Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt
Was ist sonst noch wissenswert?
- Wenn es Anhaltspunkte für einen Verdachtsfall gibt, ist das Ordnungsamt befugt, Geschäftsräume und Grundstücke einer selbstständig tätigen Person, der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers und der Auftraggeberin oder des Auftraggebers während der Arbeitszeit der dort tätigen Personen zu betreten und Einsicht in Unterlagen zu nehmen.
- Schwarzarbeit ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden kann. Diese Aufgabe übernimmt das Ordnungsamt nicht nur für das Stadtgebiet von Herten, sondern auch für die Städte Dorsten, Gladbeck und Marl in seiner Funktion als zuständige Behörde.
- Bekämpfung von Schwarzarbeit: Hinweis auf Schwarzarbeit
Kontakt
Ordnungsamt
Raum: 02
Paschenbergstraße 2 a
45699
Herten
Montag: | 08:00 bis 16:00 Uhr |
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Dienstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr |
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