Bekämpfung von Schwarzarbeit

 Schwarzarbeit bezeichnet Arbeiten und Tätigkeiten, die ohne Anmeldung bei den zuständigen Behörden oder ohne Zahlung von Steuern und Sozialabgaben durchgeführt werden. Dies betrifft sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Sollten Sie Hinweise auf Schwarzarbeit haben, können Sie diese (anonym) bei den zuständigen Ansprechpersonen melden.

Das Ordnungsamt der Stadt Herten führt im Verdachtsfall folgende Überprüfungen durch:

  • Verpflichtung zur Anzeige: Prüfung, ob die Verpflichtung zur Anzeige des Beginns des selbstständigen Betriebs eines stehenden Gewerbes gemäß § 14 der Gewerbeordnung nachgekommen wurde.
  • Reisegewerbekarte: Überprüfung, ob die erforderliche Reisegewerbekarte gemäß § 55 der Gewerbeordnung erworben wurde
  • Zulassungspflichtiges Handwerk: Kontrolle, ob ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betrieben wird und ob die Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt
     

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Wenn es Anhaltspunkte für einen Verdachtsfall gibt, ist das Ordnungsamt befugt, Geschäftsräume und Grundstücke einer selbstständig tätigen Person, der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers und der Auftraggeberin oder des Auftraggebers während der Arbeitszeit der dort tätigen Personen zu betreten und Einsicht in Unterlagen zu nehmen.
  • Schwarzarbeit ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden kann. Diese Aufgabe übernimmt das Ordnungsamt nicht nur für das Stadtgebiet von Herten, sondern auch für die Städte Dorsten, Gladbeck und Marl in seiner Funktion als zuständige Behörde. 

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Ordnungsamt, Schwarzarbeit, illegale gewerbsmäßige Betätigung

Kontakt

Ordnungsamt
Raum: 02
Paschenbergstraße 2 a
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. 
Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich:

Online-Terminvergabe

Ordnungsamt
Raum: 02
Paschenbergstraße 2 a
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. 
Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich:

Online-Terminvergabe