- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
Klümper
Rathaus Herten
Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-424
- Fax
- 02366 303-229
- s.kluemper@herten.de
Aufgrabegenehmigung
Für das Aufbrechen von öffentlichen Verkehrsflächen wie Grundstückszufahrten, Kellerabdichtungen oder Sanierung von Anschlussleitungen benötigen Sie eine Genehmigung des Eigentümers oder der Eigentümerin. Um Ihr Anliegen kümmert sich die Ansprechperson des Tiefbauamtes.
Was ist sonst noch wissenswert?
- Die Arbeiten dürfen ausschließlich von qualifizierten Firmen für den Straßen- und Tiefbau durchgeführt werden.
- Die Kosten für das Aufbrechen öffentlicher Verkehrsflächen trägt der Antragstellende.
- 52,00 €
- Aufgrabegenehmigung: Antrag auf Erteilung einer Aufgrabegenehmigung
- Übersichtslageplan mit Kennzeichnung der Örtlichkeit (zeichnerische Darstellung/Skizze des geplanten Umbaus)
- ca. sieben Tage
Kontakt
Rathaus
Raum: 305
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699
Herten
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