Aufgrabegenehmigung

Für das Aufbrechen von öffentlichen Verkehrsflächen wie Grundstückszufahrten, Kellerabdichtungen oder Sanierung von Anschlussleitungen benötigen Sie eine Genehmigung des Eigentümers oder der Eigentümerin. Um Ihr Anliegen kümmert sich die Ansprechperson des Tiefbauamtes.

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Die Arbeiten dürfen ausschließlich von qualifizierten Firmen für den Straßen- und Tiefbau durchgeführt werden.
  • Die Kosten für das Aufbrechen öffentlicher Verkehrsflächen trägt der Antragstellende.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

  • 52,00 €
  • Aufgrabegenehmigung: Antrag auf Erteilung einer Aufgrabegenehmigung
  • Übersichtslageplan mit Kennzeichnung der Örtlichkeit (zeichnerische Darstellung/Skizze des geplanten Umbaus)
  • ca. sieben Tage
Tiefbauamt, Aufbrechen öffentlicher Verkehrsflächen, Aufgrabung
Aufbrüche öffentlicher Verkehrsflächen

Kontakt

Straßenmeister Projekt Breitband/Mängelmelder

Rathaus
Raum: 305
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich.