Anzeige eines Parkverstoßes

Haben Sie in Herten ein falsch parkendes Fahrzeug entdeckt? Dann können Sie diese Verkehrsordnungswidrigkeit bei den Mitarbeitenden des Ordnungsamtes per E-Mail melden und zur Anzeige bringen. 

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Feststellung und Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten sind zwar die Aufgabe von Polizei und Ordnungsamt, aber Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie Halt- und Parkverstöße, können von Privatpersonen angezeigt werden. Polizei oder Ordnungsamt prüfen die Anzeige und entscheiden über die Verfolgung.
  • Anonyme oder unvollständige Anzeigen werden nicht bearbeitet. Ihre Daten samt vollständiger Adresse sind erforderlich, weil Sie möglicherweise als Zeugin oder Zeuge aussagen müssen. Angaben von E-Mail-Adresse oder Telefonnummer für Rückfragen sind hingegen freiwillig.
  • Die Verjährungsfrist für Parkverstöße beträgt ab Tattag drei Monate.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Angaben zu Ihrer Person

  • Vor- und Nachname
  • Adresse

Angaben zum Parkverstoß

  • Ort
  • Datum und Uhrzeit des Parkverstoßes
  • Kennzeichen des Fahrzeuges
  • Angabe zur Behinderung anderer Verkehrsteilnehmende

Aussagekräftige Fotos des Parkverstoßes (vorne, hinten, Totale)

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Parkverstoß anzeigen

Kontakt

Sachbearbeitung ruhender Verkehr

Ordnungsamt
Raum: 05
Paschenbergstraße 2 a
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. 
Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich:

Online-Terminvergabe

Sachbearbeitung Verkehrsordnungswidrigkeiten

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