- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
Tappeser
Rathaus Herten
Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
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Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-356
- Fax
- 02366 303-312
- buergermeisteramt@herten.de
Amtsblatt
Alle amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Herten werden im Amtsblatt veröffentlicht. Es erscheint bei Bedarf – in der Regel einmal im Monat. Herausgeberin ist die Stadt Herten. Die gedruckte Ausgabe können Sie während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Herten kostenlos abholen oder sie gegen Gebühr per Post erhalten. Wenn Sie über aktuelle Veröffentlichungen des Amtsblattes per E-Mail informiert werden möchten, wenden Sie sich an die zuständige Kontaktperson.
Welche Bekanntmachungen werden im Amtsblatt veröffentlicht?
- Satzungen und Ortsrecht der Stadt Herten (z. B. Bebauungspläne, Tarife und Gebühren)
- Einladungen zu Ratssitzungen mit Tagesordnung
- Informationen über die Bürgerbeteiligung bei Bauvorhaben
- Bekanntmachung über die öffentliche Zustellung von Verwaltungsakten
- Mitteilungen des Umlegungsausschusses
- Jahresabschlussberichte der städtischen Tochtergesellschaften
- Bekanntmachungen zu Wahlen
- Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaften und der Wasser- und Bodenverbände
- Besondere Vorschriften von Behörden
- Öffentliche Zustellungen
Was ist sonst noch wissenswert?
- Die elektronische Veröffentlichung des Amtsblattes der Stadt Herten erfolgt ohne Gewähr und stellt keine öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 Bekanntmachungsverordnung dar.
Jahresbeitrag für Zustellung per Post
- 25,00 €
Kontakt
Rathaus
Raum: 107
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699
Herten
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