Amtsblatt

Alle amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Herten werden im Amtsblatt veröffentlicht. Es erscheint bei Bedarf – in der Regel einmal im Monat. Herausgeberin ist die Stadt Herten. Die gedruckte Ausgabe können Sie während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Herten kostenlos abholen oder sie gegen Gebühr per Post erhalten. Wenn Sie über aktuelle Veröffentlichungen des Amtsblattes per E-Mail informiert werden möchten, wenden Sie sich an die zuständige Kontaktperson.

Welche Bekanntmachungen werden im Amtsblatt veröffentlicht?

  • Satzungen und Ortsrecht der Stadt Herten (z. B. Bebauungspläne, Tarife und Gebühren)
  • Einladungen zu Ratssitzungen mit Tagesordnung
  • Informationen über die Bürgerbeteiligung bei Bauvorhaben
  • Bekanntmachung über die öffentliche Zustellung von Verwaltungsakten
  • Mitteilungen des Umlegungsausschusses
  • Jahresabschlussberichte der städtischen Tochtergesellschaften
  • Bekanntmachungen zu Wahlen
  • Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaften und der Wasser- und Bodenverbände
  • Besondere Vorschriften von Behörden
  • Öffentliche Zustellungen
     

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Die elektronische Veröffentlichung des Amtsblattes der Stadt Herten erfolgt ohne Gewähr und stellt keine öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 Bekanntmachungsverordnung dar.

Aktuelle Amtsblätter

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Jahresbeitrag für Zustellung per Post

  • 25,00 €
Bürgermeisteramt, Amtsblatt, Bekanntmachung, Politik, Verwaltung

Kontakt

Drucksachenmanagement/
Sitzungsdienst

Rathaus
Raum: 107
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich.