Baugenehmigung

Für die meisten Bauvorhaben wie die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung benötigen Sie eine Baugenehmigung. Um diese zu erhalten, stellen Sie bei Ihrer Ansprechperson einen entsprechenden Bauantrag. Die Zuständigkeiten sind nach Straßen bzw. Baubezirken geordnet. Wer für Ihre Straße bzw. Baubezirk zuständig ist und an wen Sie sich für den Antrag sowie im Falle weiterer Fragen wenden können, zeigt Ihnen das Straßenverzeichnis

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Sie benötigen keine Baugenehmigung, wenn das Vorhaben freigestellt oder verfahrensfrei ist.
  • Für eine Nutzungsänderung ist immer eine Baugenehmigung erforderlich, auch ohne bauliche Änderungen. Der Antrag muss von einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser gestellt werden. Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn das Objekt nicht mehr für denselben Zweck genutzt wird wie zuvor, basierend auf der zuletzt genehmigten Nutzung.
  • Die Verordnung über bautechnische Prüfungen regelt Umfang, Inhalt und Anzahl der Bauvorlagen. Bauvorlagen sind in der Regel durch Architektinnen und Architekten oder Bauingenieurinnen und Bauingenieure, die in der entsprechenden Kammer eingetragen sind, zu erstellen. Sie stellen Bauvorlagen zusammen, zeichnen Pläne und fertigen Berechnungen und Nachweise an, die für Ihr Bauvorhaben notwendig sind.
  • Beachten Sie auch ggf. die Fristen zur Nachforderung fehlender Bauvorlagen. Ansonsten gilt der Antrag gemäß § 71 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als zurückgenommen.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Gebühren richten sich nach dem individuell beantragten Vorhaben.

Alle für Ihr Bauvorhaben notwendigen amtlichen Formulare und Vordrucke finden Sie hier.

je nach Verfahrensart zwischen sechs Wochen und drei Monate

Bauordnungsamt, Baugenehmigung, Bauantrag, Bauen, Wohnen, Gebäude
Bauantrag

Kontakt

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Terminvergabe erforderlich. Eine Terminvereinbarung für die Einsichtnahme in eine Hausakte ist auch online möglich:

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