- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
Flanek
Stadt Herten Bauordnungsamt
Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich. Eine Terminvereinbarung für die Einsichtnahme in eine Hausakte ist auch online möglich:
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-321
- Fax
- 02366 303-633
- bsb@herten.de
Lipke
Stadt Herten Bauordnungsamt
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
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Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich. Eine Terminvereinbarung für die Einsichtnahme in eine Hausakte ist auch online möglich:
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-390
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- 02366 303-633
- bsb@herten.de
Yavas
Stadt Herten Bauordnungsamt
Montag
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Dienstag
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Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich. Eine Terminvereinbarung für die Einsichtnahme in eine Hausakte ist auch online möglich:
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- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
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- 02366 303-322
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- 02366 303-633
- bsb@herten.de
Baugenehmigung
Für die meisten Bauvorhaben wie die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung benötigen Sie eine Baugenehmigung. Um diese zu erhalten, stellen Sie bei Ihrer Ansprechperson einen entsprechenden Bauantrag. Die Zuständigkeiten sind nach Straßen bzw. Baubezirken geordnet. Wer für Ihre Straße bzw. Baubezirk zuständig ist und an wen Sie sich für den Antrag sowie im Falle weiterer Fragen wenden können, zeigt Ihnen das Straßenverzeichnis.
Was ist sonst noch wissenswert?
- Sie benötigen keine Baugenehmigung, wenn das Vorhaben freigestellt oder verfahrensfrei ist.
- Für eine Nutzungsänderung ist immer eine Baugenehmigung erforderlich, auch ohne bauliche Änderungen. Der Antrag muss von einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser gestellt werden. Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn das Objekt nicht mehr für denselben Zweck genutzt wird wie zuvor, basierend auf der zuletzt genehmigten Nutzung.
- Die Verordnung über bautechnische Prüfungen regelt Umfang, Inhalt und Anzahl der Bauvorlagen. Bauvorlagen sind in der Regel durch Architektinnen und Architekten oder Bauingenieurinnen und Bauingenieure, die in der entsprechenden Kammer eingetragen sind, zu erstellen. Sie stellen Bauvorlagen zusammen, zeichnen Pläne und fertigen Berechnungen und Nachweise an, die für Ihr Bauvorhaben notwendig sind.
- Beachten Sie auch ggf. die Fristen zur Nachforderung fehlender Bauvorlagen. Ansonsten gilt der Antrag gemäß § 71 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als zurückgenommen.
Gebühren richten sich nach dem individuell beantragten Vorhaben.
Alle für Ihr Bauvorhaben notwendigen amtlichen Formulare und Vordrucke finden Sie hier.
je nach Verfahrensart zwischen sechs Wochen und drei Monate
Kontakt
Rathaus
Raum: 226
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699
Herten
Montag: | 08:00 bis 16:00 Uhr |
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Dienstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
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Donnerstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr |
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Rathaus
Raum: 225
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