Gefahrenabwehr

Die Beseitigung von konkreten Störungen oder Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch das Ordnungsamt wird als „allgemeine Gefahrenabwehr“ bezeichnet. Die Mitarbeitenden sind befugt, bei akuten Gefahren Gegenmaßnahmen einzuleiten und durchzusetzen, z. B. bei Geruchs- oder Lärmbelästigungen oder um Bürgerinnen und Bürger vor gefährlichen Tieren zu schützen. 

Wenn Sie in Herten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entdecken, sind Sie verpflichtet, sie so schnell wie möglich dem Team des Ordnungsamtes zu melden, entweder telefonisch oder schriftlich. Für mögliche Rückfragen müssen Sie dabei Ihren Namen, Ihre Adresse und Telefonnummer angeben und in einem Gerichtsverfahren eventuell als Zeugin bzw. Zeuge zur Verfügung stehen.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

§14 Ordnungsbehördengesetz

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Herten

Ordnungsamt, Gefahr, Geruchsbelästigung, Lärmbelästigung, Tiere

Kontakt

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Paschenbergstraße 2 a
45699 Herten

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Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

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Terminvergabe erforderlich. 
Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich:

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