Fischereischein

Um die Fischerei ausüben zu können, ist der Besitz eines gültigen Fischereischeines erforderlich. Das Team des Bürgerbüros stellt Ihnen die verschiedenen Arten von Fischereischeinen neu aus oder verlängert diese, sofern Sie die erforderlichen Unterlagen vorlegen.

Jugendfischereischein

  • Der Jugendfischereischein wird für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren ausgestellt. Die Besitzerin oder der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabenden fischen. Der Fischereischein wird bis zum Ende eines Kalenderjahres ausgestellt.
     

Jahres- oder Fünfjahresfischereischein

  • Ein Jahresfischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt und kann auch verlängert werden. Der Fünfjahresfischereischein wird zusätzlich für die folgenden vier Kalenderjahre ausgestellt.
     

Sonderfischereischein für ein Jahr oder für fünf Jahre

  • Für Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden. Der Sonderfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabenden eines Fischereischeins. 

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Jugendfischereischein

  • 8,00 €
     

Jahresfischereischein

  • 16,00 €
     

Fünfjahresfischereischein

  • 48,00 €
     

Sonderfischereischein

  • 16,00 €
  • 48,00 € (für fünf Jahre)


Ersatz für verlorenen Fischereischein

  • 5,00 € 

 

Bei Neuausstellung:

Jugendfischereischein

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Foto in Passbildgröße
     

Jahres- oder Fünfjahresfischereischein

  • Nachweis über die abgelegte Fischereiprüfung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Foto in Passbildgröße
     

Sonderfischereischein

  • Schwerbehindertenausweis
  • ärztliches Attest, das bescheinigt, dass aufgrund der Behinderung eine Fischerprüfung nicht abgelegt werden kann
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Foto in Passbildgröße

Bei Verlängerung:

  • Fischereischein
  • ggf. neues Foto in Passbildgröße
Bürgerbüro, Fischereischein, Ausstellung, Jahresfischereischein, Fünfjahresfischereischein, Jugendfischereischein, Sonderfischereischein

Kontakt

Rathaus
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag:10:00 bis 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. Terminvereinbarung auch online möglich:

Online-Terminvergabe