Willkommen in Herten

Wichtiger Hinweis zu den Wahlbenachrichtigungen

Im Falle einer Wahlberechtigung sowohl für die verbundenen Kommunalwahlen als auch für die Integrationsratswahl erhalten die betroffenen Wahlberechtigten jeweils separate Wahlbenachrichtigungen in unterschiedlichen Umschlägen. Das Wahlamt weist darauf hin, dass Personen, die zwei Wahlbenachrichtigungen erhalten, für beide Wahlen wahlberechtigt sind. Es wird empfohlen, die zugesandten Wahlunterlagen sorgfältig zu lesen.

Aktuelle Informationen zur Kommunalwahl 2025

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