Förderprogramm – Zukunftsfähige Innenstädte und Ortsteilzentren

Das Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ des Landes NRW unterstützt Gewerbetreibende sowie Dienstleisterinnen und Dienstleister bei der Suche nach oder der Bereitstellung von Ladenlokalen in Herten. Es ermöglicht, Ladenlokale in der Hertener Innenstadt zu stark reduzierten Preisen anzumieten. Mit diesem Programm finden Projekte den passenden Geschäftsraum, und Ladenbesitzerinnen sowie Ladenbesitzer können sicherstellen, dass ihre Geschäfte in guten Händen sind.

Ganz gleich, ob Sie eine Boutique, ein Bistro oder ein Bildungsangebot gründen oder erweitern möchten. Von kurzfristigen Pop-up-Stores bis hin zu langfristigen Mietverhältnissen stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung. Profitieren Sie von attraktiven Mietkonditionen und finden Sie Ihren Glücksplatz.

Kontakt

Konditionen

Wer eine Geschäftsidee im Bereich Einzelhandel, Gastronomie oder Dienstleistung hat und das eigene Konzept immer schon mal in der Innenstadt ausprobieren wollte, kann an dem Förderprogramm teilnehmen. Vom Pop-up-Store bis hin zu einer längerfristigen Bindung.

Vorteile

Für einen Zeitraum von max. zwei Jahren zahlen Sie als Mieterin und Mieter lediglich 20 % der regulären Miete (zzgl. Nebenkosten).

Das angemietete Ladenlokal befindet sich in bester Innenstadtlage.

Das Projektbüro begleitet Sie mit gebündelter Expertise, Kreativität und jeder Menge Ressourcen.

Rahmenbedingungen

Sie als Eigentümerin und Eigentümer vermieten Ihr Ladenlokal für bis zu 70 % der Altmiete (Kaltmiete) an die Stadt Herten.

Die Stadt Herten untervermietet an innovative Gewerbetreibende für zwei Jahre zu stark vergünstigten Konditionen (siehe Finanzierungsbeispiel).

Vorteile

Die Stadt Herten ist eine verlässliche Vertragspartnerin.

Die Stadt kümmert sich um die Vermietung des Ladenlokals sowie die Kommunikation mit den Mieterinnen und Mietern.

Die Gewerbeimmobilie erzielt wieder Mieteinnahmen.

Eine positive Entwicklung der Hertener Innenstadt wird unterstützt.

Rahmenbedingungen

  • Lage des Ladenlokals im Aktionsbereich
  • Bereits längerer Leerstand (mind. zwei Monate)
  • Zum Nachweis der Altmiete liegt der letzte Mietvertrag vor, anderenfalls wird die ortsübliche Vergleichsmiete als Berechnungsgrundlage herangezogen.

Aktionsbereich der Hertener Innenstadt

Hier finden Sie eine Übersicht der Straßen in der Innenstadt, die auf Ihren Einsatz warten.

Finanzierungsbeispiel

Ladenlokal
Verkaufsfläche: 100 m2 plus Sozialräume
Alte monatliche Netto-Kaltmiete: 10,00 €/m2 = 1.000,00 €

Die Stadt Herten mietet das Geschäft zu 70 % der Altmiete. Monatlich erhalten Sie als Eigentümerin oder Eigentümer somit 700,00 € Netto-Kaltmiete.

Als Mieterin oder Mieter übernehmen Sie das Ladenlokal zu 20 % der alten Netto-Kaltmiete von der Stadt Herten. In diesem Fall zahlen Sie als Untermieterin oder Untermieter 200,00 €. Zu diesen Kosten kommen Ihre Nebenkosten hinzu.

Das Projektbüro NEUSTART INNENSTADT unterstützt Sie bei der Umsetzung Ihrer Geschäftsidee, insbesondere bei administrativen Aspekten wie der Einholung von Nutzungsgenehmigungen sowie bei Anträgen und der Kommunikation mit Behörden.

Hinweis: Die Kosten für Umbauarbeiten, Einrichtungsgegenstände und behördliche Genehmigungen sind nicht im Förderprogramm enthalten.