Fragen und Antworten Musikschule Herten
Die Übersicht beantwortet häufig gestellte Fragen rund um die Musikschule Herten. Sie informiert über die Anmeldung und Kündigung, den Ablauf des Unterrichts, Kosten und mögliche Ermäßigungen sowie die Ausleihe von Instrumenten. Darüber hinaus enthält sie Hinweise zu Konzerten, Veranstaltungen und weiteren Angeboten der Musikschule.
Kontakt
Musikschule Herten
Konrad-Adenauer-Straße 23
45699 Herten
musikschule@herten.de
Telefon: 02366 303-517
Anmeldung und Kündigung
Die aktuellen Unterrichtsentgelte und weitere Informationen zu den Kosten sind in der Entgeltordnung der Musikschule aufgeführt.
Ja, Schnupperstunden sind kostenlos und können telefonisch über die Geschäftsstelle vereinbart werden.
Wenn kein Unterrichtsplatz verfügbar ist, erfolgt eine Aufnahme in die Warteliste. Sobald ein Platz frei wird, werden die Interessierten entsprechend berücksichtigt.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und kann per E-Mail oder auf dem Postweg eingereicht werden.
Kündigungen des Unterrichtsvertrages sind – mit Ausnahme des „JeKits“-Unterrichtsvertrages – jeweils zum 30. April, 31. August und 31. Dezember eines Kalenderjahres möglich. Die Kündigung muss der Geschäftsstelle spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Kündigungstermin vorliegen, also bis zum 28. Februar, 30. Juni beziehungsweise 31. Oktober.
Unterricht
Die Unterrichtszeit wird individuell zwischen der Lehrkraft und den Schülerinnen und Schülern beziehungsweise deren Erziehungsberechtigten vereinbart. Sollte keine Einigung erzielt werden, bleibt der Platz auf Wunsch auf der Warteliste bestehen.
Musikalische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Auch Anfängerinnen und Anfänger können am Unterricht teilnehmen.
Aktuelle Unterrichtsausfälle werden auf der Startseite der Musikschule veröffentlicht. Zusätzlich werden die betroffenen Familien per E-Mail oder telefonisch informiert.
Der Unterrichtsraum und die Unterrichtszeit werden in der Unterrichtsbestätigung mitgeteilt.
Bei selbst verschuldetem Fehlen besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Erstattung. Bei einem längeren, von der Musikschule zu vertretenden Unterrichtsausfall kann eine anteilige Erstattung beantragt werden. Die genauen Regelungen zu Unterrichtsausfällen und möglichen Erstattungen sind in der Entgeltordnung der Musikschule aufgeführt.
Nein. Während der Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen sowie an Feiertagen findet kein regulärer Unterricht statt.
Ja. Das Musikschulentgelt ist ein Jahresbeitrag, der in monatlichen Raten erhoben wird. Daher ist es auch während der Ferien zu entrichten.
Kosten und Ermäßigungen
Ja, Ermäßigungen und Befreiungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die entsprechenden Regelungen sind in der Entgeltordnung der Musikschule aufgeführt.
Ermäßigungen sind unter anderem für folgende Personengruppen vorgesehen:
- Familien mit mehreren teilnehmenden Familienmitgliedern
- Inhaberinnen und Inhaber des Herten-Passes
- Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte
Für „JeKits“ gelten besondere Ermäßigungs- und Befreiungsregelungen. Alle Infos über www.jekits.de
Das Musikschulentgelt kann per SEPA-Lastschriftmandat, Dauerauftrag oder monatlicher Überweisung bezahlt werden. Das SEPA-Lastschriftmandat steht auf der Website zum Download zur Verfügung.
Nein. Für angemeldete Schülerinnen und Schüler, die bereits ein Vokal- oder Instrumentalfach belegen, ist die Teilnahme kostenfrei. Externe Teilnehmende zahlen ein Entgelt. Die Höhe ist der Entgeltordnung zu entnehmen.
Instrumentenausleihe
Alle Schülerinnen und Schüler der Musikschule können gegen ein Entgelt ein Instrument ausleihen, sofern ein entsprechendes Instrument verfügbar ist. JeKits-Schülerinnen und -Schülern steht grundsätzlich kostenlos ein Leihinstrument zur Verfügung.
Das Instrument wird an die Musikschule zurückgegeben. Ab dem darauffolgenden Monat entfällt das Entgelt für das Leihinstrument.
Veranstaltungen und Informationen
Ja. Aktuelle Termine und Informationen zum Ticketverkauf werden auf der Startseite der Website veröffentlicht. Weitere Informationen und Angebote sind am Infoständer in der Geschäftsstelle erhältlich.
Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an Konzerten und Veranstaltungen der Musikschule ist ausdrücklich erwünscht. Der Eintritt zu den Veranstaltungen der Musikschule ist für sie kostenfrei.