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Teilnahme und Kosten bei der Musikschule Herten

Anmeldung
Die Anmeldung muss schriftlich bei der Geschäftsstelle der Musikschule erfolgen. Bei minderjährigen Teilnehmenden ist zusätzlich die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich.

Der Unterrichtsvertrag kommt erst zustande, wenn die Musikschule die Anmeldung bestätigt. Die Aufnahme ist von den verfügbaren Unterrichtsplätzen abhängig.

Anmeldungen für den Instrumentalunterricht sind jederzeit möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Unterricht bei einer bestimmten Lehrperson. Bei einem Wechsel der Lehrperson, des Unterrichtsortes oder der Unterrichtszeit bleibt der Unterrichtsvertrag bestehen.

Kündigung
Der Unterrichtsvertrag kann – mit Ausnahme von „JeKits“ – zu folgenden Terminen gekündigt werden:

  • zum 30. April,
  • zum 31. August oder
  • zum 31. Dezember.

Die Kündigung muss schriftlich bei der Geschäftsstelle der Musikschule Herten eingehen. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Die Kündigung muss daher spätestens zu folgenden Terminen vorliegen:

  • bis zum 28. Februar für eine Kündigung zum 30. April,
  • bis zum 30. Juni für eine Kündigung zum 31. August,
  • bis zum 31. Oktober für eine Kündigung zum 31. Dezember.

Der JeKits-Unterricht kann zum Ende eines Schuljahres gekündigt werden. Die schriftliche Kündigung muss spätestens bis zum 31. März eingegangen sein.

Kontakt

Musikschule Herten
Konrad-Adenauer-Straße 23
45699 Herten

musikschule@​herten.de
Telefon: 02366 303-517


JeKits/ Sachbearbeitung

Unterrichtsentgelte

Für die Angebote der Musikschule gelten folgende monatliche und jährliche Entgelte:

Frühförderung

Musikbambini
45 Minuten pro Woche
22,50 € pro Monat | 270,00 € pro Jahr


Musikalische Früherziehung
20,00 € pro Monat | 240,00 € pro Jahr


Zeitlich befristete Projekte
25,00 € pro Monat | 300,00 € pro Jahr

 

Instrumentalunterricht

Einzelunterricht
45 Minuten pro Woche
72,00 € pro Monat | 864,00 € pro Jahr


Einzelunterricht
30 Minuten pro Woche
55,00 € pro Monat | 660,00 € pro Jahr


Gruppenunterricht mit zwei Personen
45 Minuten pro Woche
40,00 € pro Monat | 480,00 € pro Jahr


Gruppenunterricht mit drei Personen
45 Minuten pro Woche
35,00 € pro Monat | 420,00 € pro Jahr


Gruppenunterricht mit vier Personen
45 Minuten pro Woche
27,50 € pro Monat | 330,00 € pro Jahr


Gruppenunterricht mit fünf bis sechs Personen
45 Minuten pro Woche
22,00 € pro Monat | 264,00 € pro Jahr


Gruppenunterricht mit vier bis sechs Personen
60 Minuten pro Woche
33,00 € pro Monat | 396,00 € pro Jahr


Ergänzungsfach ohne Hauptfach
15,00 € pro Monat | 180,00 € pro Jahr


Ergänzungsfach mit Hauptfach
entgeltfrei

Unterricht für Erwachsene

Einzelunterricht
45 Minuten pro Woche
85,00 € pro Monat | 1.020,00 € pro Jahr


Einzelunterricht
30 Minuten pro Woche
60,00 € pro Monat | 720,00 € pro Jahr


Gruppenunterricht mit zwei Personen
45 Minuten pro Woche
49,00 € pro Monat | 588,00 € pro Jahr


Gruppenunterricht mit drei Personen
45 Minuten pro Woche
44,00 € pro Monat | 528,00 € pro Jahr


Seniorentarif ab Rentenbeginn
25,00 € pro Monat | 300,00 € pro Jahr

 

Instrumentenmiete

Gitarre, Violine, Querflöte oder Trompete
12,50 € pro Monat | 150,00 € pro Jahr


Alle übrigen Instrumente
19,00 € pro Monat | 228,00 € pro Jahr

Entgeltermäßigungen

Familienermäßigung
Besuchen mehrere Mitglieder einer Familie zur gleichen Zeit die Musikschule Herten, wird das Gesamtentgelt wie folgt ermäßigt:

  • zwei Familienmitglieder: 5 % Ermäßigung
  • drei Familienmitglieder: 10 % Ermäßigung
  • vier Familienmitglieder: 15 % Ermäßigung

Herten-Pass
Inhaberinnen und Inhaber des Herten-Passes erhalten eine Ermäßigung von 50 % auf das Unterrichtsentgelt. Der Herten-Pass muss der Geschäftsstelle der Musikschule vorgelegt werden.


Seniorentarif
Erwachsene, die das Rentenalter erreicht haben, erhalten den Seniorentarif. Dafür muss der Rentenausweis bei der Geschäftsstelle der Musikschule vorgelegt werden.


JeKits-Unterricht
Die Ermäßigungen für den JeKits-Unterricht richten sich nach den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen, der Bezirksregierung und des Landesverbandes der Musikschulen in Nordrhein-Westfalen. Weitere Einzelheiten regelt der Unterrichtsvertrag.


Ehrenamtskarte
Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten eine Ermäßigung von 25 % auf das Unterrichtsentgelt. Die Ehrenamtskarte muss der Geschäftsstelle der Musikschule vorgelegt werden.

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