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Bildungsübergänge

Der Übergang von der Kita zur Grundschule sowie von der Grundschule zu weiterführenden Schulen stellt einen entscheidenden Meilenstein im Bildungsweg Ihres Kindes dar. In Herten arbeitet die Schulverwaltung intensiv daran, diesen Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten. Hierbei setzt sie auf umfassende Kooperationen und die enge Einbindung von Eltern und Erziehungsberechtigten.

Von der Kita in die Grundschule

Eltern von Vierjährigen können frühzeitig Informationen zur Schulvorbereitung erhalten. Dazu findet eine Informationsveranstaltung statt, die jeweils von einer Grundschul- und einer Kitaleitung geleitet wird und Gelegenheit für Fragen bietet. Die Termine werden über die Kitas und die Presse bekannt gegeben.

In NRW gibt es keine Schulbezirksgrenzen mehr. Daher besteht keine Verpflichtung, das Kind an einer bestimmten Grundschule anzumelden. Sobald das Kind schulpflichtig wird, erhalten die Eltern einen Brief vom Amt für schulische Bildung mit Angaben zur nächstgelegenen Grundschule, den Anmeldezeiträumen und weiteren wichtigen Informationen.

Von der Grundschule zur weiterführenden Schule

In Herten stehen Kindern ein Gymnasium, eine Gesamtschule, eine Sekundarschule, zwei Realschulen und zwei Förderschulen zur Auswahl. Die Schulen bieten ein breit gefächertes Bildungsangebot mit unterschiedlichen Schwerpunkten.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Schulformen und den erforderlichen Voraussetzungen bieten unter anderem die städtischen Informationsabende. Dort informieren die Schulleitungen der Grund- und weiterführenden Schulen über den Ablauf des Schulwechsels und die Besonderheiten der jeweiligen Schulen.

Eine Übergangsbroschüre „Der Start in die Schulzeit” (PDF | 1 MB) fasst diese Informationen zusammen und enthält zudem Praxistipps zu Fertigkeiten, die Kinder bis zum Schulwechsel erlernt haben sollten. Die folgende Übersicht enthält alle wichtigen Termine zum Schulwechsel.

Kontakt

Schulverwaltung/Einschulungsverfahren Kita–Grundschule/Schulpflichtüberwachung/Statistik/Schülerfahrtkosten

Schulverwaltung/Familiengrundschulzentren/Koordination Familiengrundschulzentren/km2 Bildung/Startchancenprogramm

Schulverwaltung/Koordination Übergangsgestaltung Grundschule–weiterführende Schule

Wichtige Termine zum Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule 2026/2027

Freizeit- und Begegnungsstätte Westerholt (FBW)
Montag, 12. Oktober 2026 | 19:00 Uhr

Glashaus Herten
Mittwoch, 14. Oktober 2026 | 19:00 Uhr

Die Termine können an der jeweiligen Grundschule erfragt werden.

Erich-Klausener-Schule
Samstag, 7. November 2026 | 11:00 bis 14:00 Uhr

Rosa-Parks-Schule
Samstag, 14. November 2026 | 10:00 bis 13:00 Uhr

Städtisches Gymnasium Herten
Samstag, 21. November 2026 | 10:00 bis 13:00 Uhr

Martin-Luther-Europaschule
Samstag, 21. November 2026 | 14:00 bis 17:00 Uhr

Willy-Brandt-Schule
Samstag, 28. November 2026 | 10:00 bis 13:00 Uhr

Städtisches Gymnasium Herten
Donnerstag, 19. November 2026 | 19:00 Uhr

Willy-Brandt-Schule
Dienstag, 1. Dezember 2026 | 19:00 Uhr

Martin-Luther-Europaschule
Donnerstag, 14. Januar 2027 | 18:00 Uhr

Rosa-Parks-Schule
Mittwoch, 20. Januar 2027 | 18:00 Uhr

An allen Grundschulen
Freitag, 12. Februar 2027

Erich-Klausener-Schule
Montag, 15. Februar bis Mittwoch, 17. Februar 2027

Alle städtischen Schulen
Montag, 1. März bis Freitag, 5. März 2027

Erich-Klausener-Schule
Termin bei der Schule erfragen.

Martin-Luther-Europaschule
Dienstag, 25. Mai 2027

Rosa-Parks-Schule
Dienstag, 29. Juni 2027

Städtisches Gymnasium Herten
Wird noch bekannt gegeben.

Willy-Brandt-Schule
Montag, 12. Juli 2027

Familiengrundschulzentren

Um Kindern und deren Familien während der Grundschulzeit die bestmögliche Unterstützung zu bieten, haben viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen Familiengrundschulzentren eingerichtet. Finanziert werden diese durch Fördermittel des Landes sowie kommunale Eigenmittel. Die Familiengrundschulzentren unterstützen Familien durch vielfältige Angebote und begleiten den Weg von Kindern bei Themen wie Bildung und Freizeitaktivitäten.

In Herten gibt es aktuell zwei Familiengrundschulzentren: Martinischule und Süder Grundschule.

Offener Ganztag bei allen Hertener Grundschulen

Schülerinnen und Schüler haben dort die Möglichkeit, nach Unterrichtsschluss an einem freiwilligen Nachmittagsangebot teilzunehmen.


Die Anmeldung für den Offenen Ganztag erfolgt zu Beginn jedes Schuljahres. Der Vertrag wird für mind. ein Schuljahr abgeschlossen. Die Platzvergabe erfolgt nach verschiedenen Kriterien, und bei Überbelegung wird eine Warteliste erstellt. Alle Informationen erfolgen bei der Schulanmeldung. Im Frühjahr vor der Einschulung erhalten Sie eine Zu- oder Absage. Kinder müssen bis mind. 15:00 Uhr am Offenen Ganztag teilnehmen, die Betreuung endet in der Regel um 16:00 Uhr, auch in den Ferien.


Die Kosten richten sich nach dem Einkommen der Eltern, und Geschwisterkinder erhalten eine Beitragsbefreiung.


Die Teilnahme am Mittagessen ist verpflichtend, hier ist eine finanzielle Unterstützung möglich.


Im Offenen Ganztag gibt es Zeit zum Entspannen, Hausaufgabenmachen und Gelegenheiten, an verschiedenen Angeboten teilzunehmen. Externe Partner wie die Musikschule und die CreativWerkstatt bieten zusätzliche Aktivitäten an.

Beförderung von Schülerinnen und Schülern

Schülerfahrkosten können gem. der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) in NRW für Schülerinnen und Schüler der Stadt Herten übernommen werden. Die Organisation der Beförderung liegt bei den Schulträgern, daher sollten Interessierte am besten direkt bei den Schulen nachfragen. Kosten entstehen, wenn der kürzeste zumutbare Schulweg die Mindestgrenze überschreitet und keine nahegelegene, aufnahmefähige Schule derselben Art erreichbar ist. Die maximalen Entfernungen variieren: 2 km für die Primarstufe, 3,5 km für die Sekundarstufe I und 5 km für die Oberstufe.

Alle Infos zum Deutschlandticket Schule erhalten Sie über die Vestische.

Ist einem Kind der Schulweg im Einzelfall weder zu Fuß noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar, können sich die Erziehungsberechtigten wegen der Übernahme von Schülerfahrkosten an die Schulverwaltung der Stadt Herten wenden.