Ab sofort können Eltern in Herten ihren Betreuungsbedarf für einen Platz in der Kindertagespflege digital über Tagespflege-Online (TPF) anmelden. Das neue Verfahren ist seit Montag, 5. Oktober, freigeschaltet und ermöglicht eine unkomplizierte Bedarfsmeldung von zu Hause aus. Diese ist Voraussetzung dafür, dass ein Betreuungsplatz vermittelt und durch die Stadt Herten gefördert werden kann.
Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz ist über die städtische Internetseite unter www.herten.de/kindertagespflege zugänglich. Von dort gelangen Eltern über einen weiteren Link auf die Homepage des kommunalen Rechenzentrums (KRZN), auf der neben der neuen Anmeldung für die Kindertagespflege auch die Anmeldung für eine Kindertageseinrichtung (Kita) zur Auswahl steht. Eltern können ihr Kind für beide Betreuungsformen anmelden. In diesem Fall ist jedoch für jede Betreuungsform eine eigene Bedarfsmeldung erforderlich, insgesamt müssen also zwei Anmeldungen erfolgen.
So funktioniert die Anmeldung über TPF-Online
Für die Bedarfsmeldung über TPF-Online geben Eltern zunächst ihre persönlichen Daten ein. Anschließend erhalten sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Dieser muss innerhalb von 72 Stunden bestätigt werden.
Nach erfolgreicher Bedarfsmeldung nimmt die zuständige Fachberatung der Kindertagespflege Kontakt zu den Eltern auf. In einem persönlichen Gespräch erhalten sie ausführliche Informationen zur Kindertagespflege, zu den weiteren Schritten und zu den Möglichkeiten der Betreuung.
Eine konkrete Auswahl einer Kindertagespflegeperson ist über das Online-Verfahren nicht möglich. Eine neue Übersicht der Kindertagespflegestellen in Herten finden Eltern jedoch auf der Internetseite der Stadt.
Bedarf frühzeitig melden
In der Kindertagespflege gibt es kein festgelegtes Betreuungsjahr. Betreuungsplätze können ganzjährig vermittelt und vergeben werden – unabhängig vom Beginn des Kindergartenjahres. Da sich die Platzplanung jedoch am Kindergartenjahr orientiert, werden insbesondere am 1. August eines Jahres Plätze frei. Eine Vermittlung ist jedoch zu jedem Zeitpunkt im Jahr möglich, sobald ein passender Betreuungsplatz verfügbar ist.
Eine Bedarfsmeldung sollte spätestens sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn erfolgen. Sobald ein passender Betreuungsplatz frei wird, kann sie berücksichtigt werden.
Die digitale Meldung stellt jedoch keine Garantie für einen Betreuungsplatz dar. Sie ersetzt zudem nicht das persönliche Gespräch mit der Fachberatung und der Kindertagespflegeperson. Voraussetzung für die Vergabe eines Platzes ist neben der digitalen Bedarfsmeldung auch die persönliche Kontaktaufnahme mit einer Kindertagespflegeperson.
Weitere Informationen zur Kindertagespflege, zur Anmeldung mit und ohne Internetzugang sowie zu den zuständigen Ansprechpersonen gibt es unter www.herten.de/kindertagespflege.