Integrationsratswahl 2025
Am 14. September 2025 findet die Neuwahl des Integrationsrats statt.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind ausländische Personen mit einem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland sowie Eingebürgerte. Diese erhalten eine Wahlbenachrichtigung per Post.
Nicht zur Wahl gehen dürfen Personen, deren Asylverfahren noch läuft oder deren Abschiebung ausgesetzt ist, die in Deutschland geduldet sind.
Aktueller Hinweis zur Wahlberechtigung
Leider ist beim Versand der Wahlbenachrichtigungen ein Fehler aufgetreten. Fälschlicherweise haben auch Personen, deren Aufenthalt in Deutschland nur geduldet ist, eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Sie werden in den kommenden Tagen per Post über den Fehler informiert, da sie nicht wahlberechtigt sind.
Kontakt
Briefwahlbüro
Rathaus-Hauptgebäude
Ratssaal (1. OG)
Das Briefwahlbüro öffnet ab Montag, 18. August 2025.
Wahlbenachrichtigung
Wer bis zum 16. August keine Benachrichtigung erhält, aber wahlberechtigt ist, kann sich im Rathaus in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Dasselbe gilt für diejenigen, die nach dem 29. August 2025 ihren Wohnsitz in Herten anmelden.
Wichtiger Hinweis zu den Wahlbenachrichtigungen
Im Falle einer Wahlberechtigung sowohl für die verbundenen Integrationsratswahl als auch für die Kommunalwahlen erhalten die betroffenen Wahlberechtigten jeweils separate Wahlbenachrichtigungen in unterschiedlichen Umschlägen. Das Wahlamt weist darauf hin, dass Personen, die zwei Wahlbenachrichtigungen erhalten, für beide Wahlen wahlberechtigt sind. Es wird empfohlen, die zugesandten Wahlunterlagen sorgfältig zu lesen.
Briefwahl
Wer schon vor dem 14. September die Stimme für die Integrationsratswahl abgeben möchte, kann die Briefwahlunterlagen online beantragen.
Hinweis: Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nur bis zum 8. September 2025, 12:00 Uhr, möglich, um eine rechtzeitige Zustellung sicherstellen zu können.
Beantragung der Briefwahl
Wer am Wahltag verhindert ist und das Wahllokal nicht aufsuchen kann, hat verschiedene Möglichkeiten, um bereits im Vorfeld zu wählen.
Die wahlberechtigte Person füllt den Wahlscheinantrag auf der Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt ihn und sendet ihn per Post an das Briefwahlbüro der Stadt Herten. Anschließend erhält sie die Briefwahlunterlagen ebenfalls per Post.
Die wahlberechtigte Person füllt den Wahlscheinantrag auf der Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt ihn und holt die Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro der Stadt Herten ab. Dort kann man auch direkt vor Ort wählen.
Die Briefwahlunterlagen können online beantragt werden. Hierfür nutzt die wahlberechtigte Person den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder den bereitgestellten Link. Die Unterlagen werden dann per Post zugesandt.
Hinweis: Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nur bis zum 8. September 2025, 12:00 Uhr, möglich, um eine rechtzeitige Zustellung sicherstellen zu können.
Die Briefwahlunterlagen können an eine bevollmächtigte Person übergeben werden. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht nötig, die auf der Wahlbenachrichtigung zu finden ist. Eine bevollmächtigte Person darf höchstens vier wahlberechtigte Personen vertreten und bestätigt dies ebenfalls auf der Wahlbenachrichtigung.
Generelle Erreichbarkeit
Das Briefwahlbüro öffnet ab Montag, 18. August 2025 und wird im Rathaus-Hauptgebäude, 1. OG, Ratssaal eingerichtet. Ein barrierefreier Zugang ist sichergestellt.
Briefwahlbüro
Montag: | 08:00 bis 16:00 Uhr |
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Dienstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Am Samstag, 6. September 2025, ist das Briefwahlbüro von 10:00 bis 12:00 Uhr geöffnet, am Freitag, 12. September 2025, bis 15:00 Uhr.