Kommunalwahl/Stichwahl 2025

Kommunalwahl
Bei der Wahl am 14. September 2025 hat keiner der Kandidatinnen oder Kandidaten über 50 Prozent der Stimmen erhalten. Dr. Babette Nieder (SPD) und Fred Toplak (TOP) haben die meisten Stimmen bekommen.

Stichwahl
Am Sonntag, 28. September, wird entschieden, wer die neue Bürgermeisterin oder der neue Bürgermeister von Herten wird. Zudem wird auch der neue Landrat des Kreises Recklinghausen gewählt. Das Briefwahlbüro der Stadt Herten ist ab Freitag, 19. September, wieder geöffnet.

Für die Stichwahl gilt der Wahlbenachrichtigungsbrief, der bereits zur Wahl am 14. September versendet wurde. Alternativ können Sie auch Ihren Personalausweis im Wahlraum vorlegen, um an der Wahl teilzunehmen.

Aktuelle Information
Pressemeldung: Fred Toplak mit 58,31 % zum Bürgermeister von Herten gewählt

 

Kontakt

Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl

Die Kommunalwahlen unterliegen neben den Rechtsgrundlagen des Grundgesetzes, der Gemeindeordnung, des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung, den Wahlrechtsgrundsätzen der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl.

Die Organe werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt (Wahlperiode). 

Das Wahlgebiet für die Wahl der Vertretung der Stadt Herten sowie für die Vertretung des Kreises Recklinghausen ist das jeweils in Wahlbezirke eingeteilte Wahlgebiet (Gemeindegebiet bzw. Kreisgebiet). Das jeweilige Wahlgebiet wurde zur Durchführung der Wahl in einzelne Wahlgebiete eingeteilt und wurde in insgesamt 22 Wahlbezirke eingeteilt. Weitere Informationen finden Sie im Amtsblatt_202024.pdf.

Ebenfalls wurde das Wahlgebiet des Kreises Recklinghausen in 36 Kreiswahlbezirke eingeteilt. Weitere Informationen finden Sie in der öffentlichen Bekanntmachung des Kreises Recklinghausen 35-2025.

Für die Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin sowie des Landrates oder der Landrätin ist das Wahlgebiet das Gebiet der Gemeinde bzw. des Kreises. Die Rechtsgrundlagen sowie weitere Informationen zur Kommunalwahl finden Sie auf der Website der Landeswahlleitung Kommunalwahlen | IM.

Wahlvorschläge zur Kommunalwahl

Wahlvorschläge können sowohl von Parteien, Wählergruppen als auch von einzelnen Personen gemacht werden.

Die genauen Voraussetzungen, Formalitäten sowie Fristen für die Einreichung von Wahlvorschlägen können Sie den Bekanntmachungen zur Einreichung von Wahlvorschlägen entnehmen. Weitere Informationen finden Sie im Amtsblatt_05225.pdf und im Amtsblatt_152025.