Kommunalwahl 2025

Am 14. September 2025 finden in Herten die Kommunalwahlen statt. Dabei werden die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister, die Vertretung der Stadt Herten sowie der Integrationsrat gewählt. Mögliche Stichwahlen werden am 28. September 2025 durchgeführt.

Darüber hinaus können die Wählerinnen und Wähler im Kreis Recklinghausen ihre Stimme für die Landrätin oder den Landrat und die Vertretung des Kreises abgeben.

Zusätzlich haben die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, ihre Stimme für die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr abzugeben.

 

Wichtiger Hinweis zu den Wahlbenachrichtigungen

Im Falle einer Wahlberechtigung sowohl für die verbundenen Kommunalwahlen als auch für die Integrationsratswahl erhalten die betroffenen Wahlberechtigten jeweils separate Wahlbenachrichtigungen in unterschiedlichen Umschlägen. Das Wahlamt weist darauf hin, dass Personen, die zwei Wahlbenachrichtigungen erhalten, für beide Wahlen wahlberechtigt sind. Es wird empfohlen, die zugesandten Wahlunterlagen sorgfältig zu lesen.

Kontakt

Das Briefwahlbüro öffnet ab Montag, 18. August 2025.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen am 14. September 2025 ist, wer am Wahltag:

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder Unionsbürgerin oder Unionsbürger
  • das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält
  • nicht infolge eines Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Weitere Informationen für Personen, die hier zugezogen oder innerhalb Hertens umgezogen sind bzw. aus Herten fortziehen:

Merkblatt über die Kommunalwahlen (PDF | 85 KB)

Wählerverzeichnis
Am Stichtag, dem 3. August 2025, wird die Person, die bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung im Wahlgebiet innehat und alle Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Herten aufgenommen.

Wahlbenachrichtigung

Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Herten erhalten (sofern sie im Wählerverzeichnis geführt sind) im Zeitraum vom 5. bis 21. August 2025 eine Wahlbenachrichtigung.

Wenn man in Herten wahlberechtigt ist und keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird empfohlen, sich umgehend an das Wahlbüro der Stadt Herten zu wenden.

Akustische Stimmzettel für Blinde und Menschen mit Sehbehinderung
Für Blinde und Menschen mit Sehbehinderung wurden die Stimmzettel in Zusammenarbeit mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein vertont und sind telefonisch abrufbar.

Telefonliste: Akustische Stimmzettel

Briefwahl

Hinweis: Der Wahlbrief muss bis zum 14. September 2025, 16:00 Uhr, im Wahlamt eingehen.

Hinweis: Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nur bis zum 8. September 2025, 12:00 Uhr, möglich, um eine rechtzeitige Zustellung sicherstellen zu können.

Beantragung der Briefwahl

Wer am Wahltag verhindert ist und das Wahllokal nicht aufsuchen kann, hat verschiedene Möglichkeiten, um bereits im Vorfeld zu wählen.

Die wahlberechtigte Person füllt den Wahlscheinantrag auf der Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt ihn und sendet ihn per Post an das Briefwahlbüro der Stadt Herten. Anschließend erhält sie die Briefwahlunterlagen ebenfalls per Post.

Die wahlberechtigte Person füllt den Wahlscheinantrag auf der Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt ihn und holt die Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro der Stadt Herten ab. Dort kann man auch direkt vor Ort wählen.

Die Briefwahlunterlagen können online beantragt werden. Hierfür nutzt die wahlberechtigte Person den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder den bereitgestellten Link. Die Unterlagen werden dann per Post zugesandt.

Hinweis: Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nur bis zum 8. September 2025, 12:00 Uhr, möglich, um eine rechtzeitige Zustellung sicherstellen zu können.

Die Briefwahlunterlagen können an eine bevollmächtigte Person übergeben werden. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht nötig, die auf der Wahlbenachrichtigung zu finden ist. Eine bevollmächtigte Person darf höchstens vier wahlberechtigte Personen vertreten und bestätigt dies ebenfalls auf der Wahlbenachrichtigung.

Generelle Erreichbarkeit

Das Briefwahlbüro öffnet ab Montag, 18. August 2025 und wird im Rathaus-Hauptgebäude, 1. OG, Ratssaal eingerichtet. Ein barrierefreier Zugang ist sichergestellt.

Briefwahlbüro

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

Am Samstag, 6. September 2025, ist das Briefwahlbüro von 10:00 bis 12:00 Uhr geöffnet, am Freitag, 12. September 2025, bis 15:00 Uhr.

Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl

Die Kommunalwahlen unterliegen neben den Rechtsgrundlagen des Grundgesetzes, der Gemeindeordnung, des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung, den Wahlrechtsgrundsätzen der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl.

Die Organe werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt (Wahlperiode). 

Das Wahlgebiet für die Wahl der Vertretung der Stadt Herten sowie für die Vertretung des Kreises Recklinghausen ist das jeweils in Wahlbezirke eingeteilte Wahlgebiet (Gemeindegebiet bzw. Kreisgebiet). Das jeweilige Wahlgebiet wurde zur Durchführung der Wahl in einzelne Wahlgebiete eingeteilt und wurde in insgesamt 22 Wahlbezirke eingeteilt. Weitere Informationen finden Sie im Amtsblatt_202024.pdf.

Ebenfalls wurde das Wahlgebiet des Kreises Recklinghausen in 36 Kreiswahlbezirke eingeteilt. Weitere Informationen finden Sie in der öffentlichen Bekanntmachung des Kreises Recklinghausen 35-2025.

Für die Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin sowie des Landrates oder der Landrätin ist das Wahlgebiet das Gebiet der Gemeinde bzw. des Kreises. Die Rechtsgrundlagen sowie weitere Informationen zur Kommunalwahl finden Sie auf der Website der Landeswahlleitung Kommunalwahlen | IM.

Wahlvorschläge zur Kommunalwahl

Wahlvorschläge können sowohl von Parteien, Wählergruppen als auch von einzelnen Personen gemacht werden.

Die genauen Voraussetzungen, Formalitäten sowie Fristen für die Einreichung von Wahlvorschlägen können Sie den Bekanntmachungen zur Einreichung von Wahlvorschlägen entnehmen.  Weitere Informationen finden Sie im Amtsblatt_05225.pdf.