Bildungsübergänge
Der Übergang von der Kita zur Grundschule sowie von der Grundschule zu weiterführenden Schulen stellt einen entscheidenden Meilenstein im Bildungsweg Ihres Kindes dar. In Herten arbeitet die Schulverwaltung intensiv daran, diesen Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten. Hierbei setzt sie auf umfassende Kooperationen und die enge Einbindung von Eltern und Erziehungsberechtigten.
Von der Kita in die Grundschule
Eltern von Vierjährigen können frühzeitig Informationen zur Schulvorbereitung erhalten. Dazu findet eine Informationsveranstaltung statt, geleitet von jeweils einer Grundschul- und Kitaleitung, bei der Sie Fragen stellen können. Die Termine erfahren Sie über Ihre Kita und die Presse. In NRW gibt es keine Schulbezirksgrenzen mehr, sodass Sie Ihr Kind an keiner bestimmten Grundschule anmelden müssen. Bei Schulpflicht erhalten Sie jedoch einen Brief vom Amt für schulische Bildung mit der nächstgelegenen Grundschule, Anmeldezeiträumen und weiteren wichtigen Informationen.
Von der Grundschule zur weiterführenden Schule
In Herten hat Ihr Kind die Möglichkeit, zwischen einem Gymnasium, einer Gesamtschule, einer Sekundarschule, zwei Realschulen und zwei Förderschulen zu wählen. Sie bieten Ihrem Kind ein breit gefächertes Bildungsangebot mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Schulformen und den erforderlichen Voraussetzungen erhalten Sie unter anderem bei städtischen Informationsabenden, bei denen die Schulleitungen der Grund- und weiterführenden Schulen über den Ablauf und die Besonderheiten der jeweiligen Schulen informieren. Eine Übergangsbroschüre bündelt diese Informationen und gibt Ihnen zudem Praxistipps zu Fertigkeiten, die Ihr Kind bis zum Schulwechsel erlernt haben sollte. In dem Flyer „Mein Weg zur weiterführenden Schule“ sind alle wichtigen Termine rund um den Schulwechsel zu finden.
Eine Übergangsbroschüre fasst diese Informationen zusammen und gibt zudem praktische Tipps zu den Fähigkeiten, die Ihr Kind bis zum Schulwechsel erwerben sollte. Im Flyer „Mein Weg zur weiterführenden Schule“ finden Sie alle wichtigen Termine im Zusammenhang mit dem Schulwechsel.
Kontakt
Schulverwaltung/Einschulungsverfahren Kita–Grundschule/Übergangsverfahren Grundschule–weiterführende Schule/Schulpflichtüberwachung
Schulverwaltung/Familiengrundschulzentren/Koordination Übergangsgestaltung Grundschule–weiterführende Schule
Schulverwaltung/Koordination Übergangsgestaltung Grundschule–weiterführende Schule
Familiengrundschulzentren

Um Kindern und deren Familien während der Grundschulzeit die bestmögliche Unterstützung zu bieten, haben viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen Familiengrundschulzentren eingerichtet. Finanziert werden diese durch Fördermittel des Landes sowie kommunale Eigenmittel. Die Familiengrundschulzentren unterstützen Familien durch vielfältige Angebote und begleiten den Weg von Kindern bei Themen wie Bildung und Freizeitaktivitäten. In Herten gibt es aktuell zwei Familiengrundschulzentren: Martinischule und Süder Grundschule.
Offener Ganztag bei allen Hertener Grundschulen

Schülerinnen und Schüler haben dort die Möglichkeit, nach Unterrichtsschluss an einem freiwilligen Nachmittagsangebot teilzunehmen. Die Anmeldung für den Offenen Ganztag erfolgt zu Beginn jedes Schuljahres. Der Vertrag wird für mind. ein Schuljahr abgeschlossen. Die Platzvergabe erfolgt nach verschiedenen Kriterien, und bei Überbelegung wird eine Warteliste erstellt. Alle Informationen erfolgen bei der Schulanmeldung. Im Frühjahr vor der Einschulung erhalten Sie eine Zu- oder Absage. Kinder müssen bis mind. 15:00 Uhr am Offenen Ganztag teilnehmen, die Betreuung endet in der Regel um 16:00 Uhr, auch in den Ferien. Die Kosten richten sich nach dem Einkommen der Eltern, und Geschwisterkinder erhalten eine Beitragsbefreiung. Die Teilnahme am Mittagessen ist verpflichtend, hier ist eine finanzielle Unterstützung möglich. Im Offenen Ganztag gibt es Zeit zum Entspannen, Hausaufgabenmachen und Gelegenheiten, an verschiedenen Angeboten teilzunehmen. Externe Partner wie die Musikschule und die CreativWerkstatt bieten zusätzliche Aktivitäten an.
Beförderung von Schülerinnen und Schülern

Schülerfahrkosten können gem. der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) in NRW für Schülerinnen und Schüler der Stadt Herten übernommen werden. Die Organisation der Beförderung liegt bei den Schulträgern, daher sollten Interessierte am besten direkt bei den Schulen nachfragen. Kosten entstehen, wenn der kürzeste zumutbare Schulweg die Mindestgrenze überschreitet und keine nahegelegene, aufnahmefähige Schule derselben Art erreichbar ist. Die maximalen Entfernungen variieren: 2 km für die Primarstufe, 3,5 km für die Sekundarstufe I und 5 km für die Oberstufe.
Alle Infos zum Deutschlandticket Schule erhalten Sie über die Vestische.
Sollte für Ihr Kind im Einzelfall der Schulweg weder zu Fuß noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar sein, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Schulverwaltung der Stadt Herten für die Übernahme von Schülerfahrkosten.