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- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
Wilks
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Mittwoch
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Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-285
- Fax
- 02366 303-525
- p.wilks@herten.de
Kijak
Rathaus Herten
Montag
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08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
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Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-567
- Fax
- 02366 303-525
- j.kijak@herten.de
Aufermann
Rathaus Herten
Montag
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Mittwoch
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An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-836
- Fax
- 02366 303-525
- j.aufermann@herten.de
Selonke-Rusch
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An Brückentagen geschlossen.
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- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-506
- Telefon
- 02366 303-492
- Fax
- 02366 303-525
- a.selonke-rusch@herten.de
Kindertagespflege
Die Kindertagespflege stellt eine alternative oder ergänzende Betreuungsform zur Kindertageseinrichtung und Schulen dar. Im Fokus steht hierbei die Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hier bietet die Kindertagespflege eine umfassende und flexible Betreuungsform. In einem möglichst familiären Umfeld erfolgt die wohnortnahe Betreuung in Kleingruppen bis zu fünf Kindern. In Großtagespflegestellen betreuen bis zu drei Tagespflegepersonen neun Kinder, wobei jedes Kind einer festen Bezugsperson zugeordnet ist.
Sind Sie Eltern eines Kindes im Alter von bis zu 14 Jahren und suchen eine Tagespflegeperson? Möchten Sie Informationen zu Tagespflege oder selbst Tagespflegeperson werden? Die zuständigen Ansprechpersonen stehen Ihnen für die Weitergabe von Informationen, für Unterstützung und Beratung zur Verfügung.
Was ist sonst noch wissenswert?
- Das Jugendamt übernimmt die Vergütung der Kindertagespflegeperson gegen Zahlung eines monatlichen Elternbeitrags.
- Das Betreuungsjahr beginnt jeweils am 1. August und endet am 31. Juli des darauffolgenden Jahres. Die Betreuungsplätze in der Kindertagespflege werden in der Regel im Februar für das neue Betreuungsjahr vergeben. Erst dann steht fest, welche Kinder die Kindertagespflege zum 31. Juli verlassen und welche Plätze dadurch frei werden. Unabhängig von den regulären Vergabeterminen sind Anmeldungen jedoch ganzjährig möglich. Sobald ein passender Betreuungsplatz frei wird, berücksichtigen wir Ihre Anmeldung.
- Beratung und Vermittlung sind gebührenfrei.
- Gebühren für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten
Broschüre: Richtlinie zur Kindertagespflege Gem. §§ 22, 23, 24 SGB VIII (Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen
(Kinder- und Jugendstärkengesetz – KJSG)) für die Stadt Herten ab 01.08.2025 (PDF | 1,4 MB)
§§ 1–17 Kinderbildungsgesetz
§§ 22 ff., § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII)
Kontakt
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Fachberatung Kindertagespflege/
Personalratsmitglied
zuständig für Buchstaben O-Z
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