Einbürgerung

Sie möchten die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen? Dazu müssen die im Einzelfall notwendigen Voraussetzungen vorliegen.

Am 27.06.2024 ist die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) in Kraft getreten. Besonders relevant ist die Zulässigkeit von Mehrstaatigkeit, d.h. Sie müssen die bisherige Staatsangehörigkeit für eine Einbürgerung nicht mehr aufgeben bzw. die Wiederannahme der bisherigen Staatsangehörigkeit führt nicht mehr zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Außerdem wurde die notwendige Zeit des rechtmäßigen Aufenthaltes auf mindestens 5 Jahre verkürzt und zur Sicherung des Lebensunterhaltes sollten sie eine Vollzeittätigkeit ausüben.

Für eine Anspruchseinbürgerung müssen Sie folgende Vorrausetzungen erfüllen:

  • Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt (z.B. gültiger Nationalpass oder Personalausweis)
  • Sie halten sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig (ohne die Zeiten einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung bei negativem Asylantrag) im Bundesgebiet auf
  • Sprachkenntnisse müssen ausreichend vorhanden sein. Hierzu kann ein Abschlusszeugnis einer deutschen Schule oder ein Sprachzertifikat mit Sprachniveau von mindestens B1 vorgelegt werden (Ausnahme: Gastarbeiter mit Einreise vor dem 30.06.1974)
  • Staatsbürgerliche Kenntnisse können durch ein Abschlusszeugnis einer deutschen Schule oder durch das Zertifikat Einbürgerungstest nachgewiesen werden (Ausnahme: Gastarbeiter mit Einreise vor dem 30.06.1974)
  • Straffreiheit ist ebenfalls notwendig. Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen bleiben außer Betracht.
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
  • Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, d.h. insbesondere keine Mehrehe
  • Sie stellen Ihren Lebensunterhalt seit mindestens 24 Monaten durch eigene Vollzeiterwerbstätigkeit sicher

Wenn Sie Kopien von allen notwendigen Unterlagen (Liste s. Downloadbereich) haben, reichen Sie diese mit dem Antragsformular (NICHT unterschreiben!!) bitte auf dem Postweg bei der Staatsangehörigkeitsbehörde ein.

Termine für die Antragsabgabe werden derzeit nicht mehr angeboten, um Ihnen die Möglichkeit einer zeitnahen Antragstellung zu geben. Die Bearbeitungszeiten sind zum einen abhängig von der jeweiligen persönlichen Situation, der Vollständigkeit der jeweiligen Unterlagen, den Rückmeldungen der von mit zu beteiligenden Behörden, zum anderen aber auch von der Menge der eingehenden Anträge.
Daher wird um Verständnis gebeten, dass aus zeitlichen Gründen keinerlei Nachfragen zum jeweiligen Verfahrensstand beantwortet werden können! Über die Gebührenfestsetzung, fehlende Unterlagen und ggfls. Termine zur Leistungen von Unterschriften werden Sie schriftlich informiert.

Sind Sie in einigen Bedingungen unsicher oder liegen diese gar nicht vor, können Sie sich telefonisch in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 8 und 9 Uhr beraten lassen.

Zuständigkeit bei der Bezirksregierung in Münster

Für die Themengebiete

  • Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Erklärungserwerb gem. § 5 StAG

ist die Bezirksregierung in Münster zuständig. Informationen dazu finden Sie auf der folgenden Homepage: www.bezreg-muenster.de.

Gebühren

Gebührenvorschuss bei AntragstellungRestgebühr bei Einbürgerung
Erwachsene 191,00 €Erwachsene 64,00 €
Minderjährige Kinder bei Miteinbürgerung 38,00 €Minderjährige Kinder bei Miteinbürgerung 13,00 €

Ihre Ansprechpersonen

Frau Eren
Telefon: 02366 303-957
Buchstaben A - J
E-Mail: einbuergerungsbehoerde@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 025 | EG

Frau Schneider
Telefon: 02366 303-592
Buchstaben K - Z
E-Mail: einbuergerungsbehoerde@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 025 | EG

Weitere Informationen

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen informiert mit der Kampagne #IchDuWirinNRW über das Thema Einbürgerung.

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