Ratsbürgerentscheid Olympia
Die Stadt Herten lässt ihre Bürgerinnen und Bürger in einem Ratsbürgerentscheid per Briefabstimmung darüber entscheiden, ob sich Herten gemeinsam mit Recklinghausen an der Bewerbung der Region Rhein-Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele 2036, 2040 oder 2044 beteiligen soll. Vorgesehen ist, dass die Halde Hoheward als Austragungsort für die Sportart Mountainbike berücksichtigt wird.
Das Ergebnis des Ratsbürgerentscheids für die Stadt Herten wird am Sonntag, 19. April 2026, bekannt gegeben.
Auf dieser Webseite werden fortlaufend alle relevanten Informationen veröffentlicht. Zudem wird hier eine Präsentation der Wahlergebnisse zum Ratsbürgerentscheid bereitgestellt. Weitere Details folgen in Kürze.
Kontakt
Das Büro ist von Montag, 23. März, bis Freitag, 17. April geöffnet.
Folgende Frage steht zur Entscheidung durch die Bürgerinnen und Bürger an:
Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Herten gemeinsam mit der Stadt Recklinghausen an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein/Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 beteiligt?
Die Frage ist mit „Ja“ entschieden, sofern sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde und diese Mehrheit mindestens 15 Prozent der rund 46.000 Abstimmungsberechtigten beträgt. Andernfalls und bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Alle abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die in das Abstimmungsverzeichnis mit Stichtag zum 8. März 2026 eingetragen sind, erhalten im Laufe der 11. Kalenderwoche 2026 eine Abstimmungsbenachrichtigung, mit der sie einen Antrag auf Erteilung eines Stimmscheins stellen können.
Abstimmungsberechtigt ist, wer am Tag des Ratsbürgerentscheids Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
wer das 16. Lebensjahr vollendet hat
und mindestens seit dem 16. Tag vor der Abstimmung im Gemeindegebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Abstimmungsgebietes hat.
Nicht abstimmungsberechtigt ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.
Der Antrag auf Erteilung eines Stimmscheins kann auf folgenden Wegen gestellt werden:
Per QR-Code: QR-Code auf der Abstimmungsbenachrichtigung scannen und das Online-Formular vollständig ausfüllen.
Schriftlich per Post: Antrag auf der Abstimmungsbenachrichtigung vollständig ausfüllen und ausreichend frankiert zurücksenden.
Im Rathaus: Antrag auf der Abstimmungsbenachrichtigung vollständig ausfüllen und im Rathaus an der Infotheke abgeben oder in den Hausbriefkasten einwerfen.
Per E-Mail: wahlbuero@herten.de Folgende Angaben sind erforderlich: Name, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Adresse.
Online über die Webseite: Der entsprechende Link wird in Kürze bereitgestellt.
Hinweis: Der schriftlich beantragte Stimmschein wird zusammen mit den Abstimmungsunterlagen per Post versandt.
Der Ratsbürgerentscheid erfolgt ausschließlich durch Briefabstimmung. Der Stimmbrief kann entweder auf dem Postweg an die Stadt Herten gesendet oder persönlich im Rathaus abgegeben werden.
Erhaltenen Stimmbrief versenden oder abgeben
Die Rücksendung der Abstimmungsunterlagen ist im Bereich der Deutschen Post entgeltfrei. Der Stimmbrief kann auch persönlich im Rathaus an der Infotheke abgegeben oder in den Hausbriefkasten eingeworfen werden.
Wichtig: Der Stimmbrief muss spätestens am Abstimmungstag, 19. April 2026, bis 12:00 Uhr im Rathaus eingegangen sein. Später eingehende Stimmbriefe werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt.
Abstimmung vor Ort im Rathaus
Von Montag, 23. März, bis Freitag, 17. April 2026, ist im Rathaus während der regulären Öffnungszeiten ein Abstimmungsbüro eingerichtet. Im Raum 301 können bei Vorlage der Abstimmungsbenachrichtigung und eines gültigen Personalausweises die Abstimmungsunterlagen abgeholt, ausgefüllt und direkt vor Ort abgegeben werden.
Informationsmaterial zur Abstimmung (Abstimmungsheft) folgt in Kürze.
Ist keine Abstimmungsbenachrichtigung bis Mittwoch, 18. März, eingegangen, sollte schnellstmöglich Kontakt mit dem Briefwahlbüro der Stadt Herten aufgenommen werden.
Sind die beantragten Unterlagen nicht oder unvollständig eingegangen, sollte schnellstmöglich Kontakt mit dem Briefwahlbüro der Stadt Herten aufgenommen werden.
Zu beachten ist, dass die Zustellung bis zu drei Werktage dauern kann. Die Unterlagen sollten daher spätestens bis Dienstag, 14. April, vorliegen, damit der Stimmbrief rechtzeitig bis zum 19. April, 12:00 Uhr, im Rathaus der Stadt Herten eingehen kann.
Per E-Mail: Antrag an wahlbuero@herten.de senden. Folgende Angaben sind erforderlich: Name, Vorname, Geburtsdatum sowie eine vollständige und zustellfähige Adresse, an die die Unterlagen versendet werden sollen.
Online über die Webseite: Das Online-Formular ausfüllen (Link folgt in Kürze). Auch hier ist eine vollständige und zustellfähige Adresse anzugeben, an die die Unterlagen versendet werden sollen.
Die letzte Gelegenheit zur persönlichen Abstimmung in Raum 301 besteht am Freitag, 17. April, um 15:00 Uhr.
Der Stimmbrief muss spätestens am Abstimmungstag, 19. April, bis 12:00 Uhr im Rathaus der Stadt Herten eingegangen sein. Später eingehende Stimmbriefe werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt.
Statement von Bürgermeister Fred Toplak
Warum ich für eine Olympia-Bewerbung mit Beteiligung unserer Stadt werbe
Liebe Hertenerinnen und Hertener,
Olympische Spiele sind weit mehr als ein Sportereignis. Sie sind ein internationales Zukunftsprojekt – mit Strahlkraft, Investitionen und nachhaltigen Impulsen für die beteiligten Städte und Regionen. Ich werbe dafür, dass auch Herten, gemeinsam mit der Stadt Recklinghausen, Teil einer solchen Bewerbung wird.
Eine Olympia-Beteiligung bedeutet vor allem: Investitionen in unsere Infrastruktur. Erfahrungen aus anderen Austragungsorten zeigen, dass Verkehrswege modernisiert, Sportstätten ertüchtigt und öffentliche Räume aufgewertet werden. Solche Maßnahmen kommen nicht nur für wenige Wochen zum Tragen – sie wirken langfristig und verbessern dauerhaft die Lebensqualität vor Ort.
Zugleich eröffnet eine Olympia-Bewerbung große Chancen für Tourismus und Wirtschaft. Internationale Aufmerksamkeit lenkt den Blick auf unsere Stadt, unsere Region und unsere Stärken. Besucherinnen und Besucher entdecken Herten neu; Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleistungsbetriebe profitieren. Die erhöhte Nachfrage stärkt die Kaufkraft vor Ort und sichert Arbeitsplätze.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Marke Olympia. Die fünf Ringe stehen weltweit für Fairness, Leistung, Vielfalt und internationale Verständigung. Teil einer solchen Marke zu sein, bedeutet Sichtbarkeit auf globaler Ebene. Herten würde im Rahmen einer gemeinsamen Bewerbung mit Recklinghausen in einem internationalen Kontext wahrgenommen – das kann auch für zukünftige Investitionen und Projekte ein bedeutender Standortvorteil sein.
Neben den wirtschaftlichen Effekten darf man den gesellschaftlichen Wert nicht unterschätzen. Großereignisse wie Olympische Spiele schaffen Gemeinschaft und Begeisterung. Sie bringen Menschen zusammen, stärken den Zusammenhalt und sorgen für eine positive Stimmung in der Stadt. Besonders für junge Menschen können sie Inspiration sein – für Sport, Ehrenamt und gesellschaftliches Engagement.
Mir ist wichtig: Eine moderne Olympia-Bewerbung setzt auf Nachhaltigkeit, bestehende Strukturen und regionale Zusammenarbeit. Es geht nicht um kurzfristige Prestigeprojekte, sondern um sinnvolle, langfristige Entwicklungen, von denen wir alle profitieren.
Deshalb bitte ich Sie: Informieren Sie sich, diskutieren Sie miteinander – und nutzen Sie Ihr Stimmrecht. Ein „Ja“ für die Olympia-Bewerbung ist eine Entscheidung für Zukunftschancen, für Sichtbarkeit und für eine positive Entwicklung unserer Stadt.
Ihr
Fred Toplak
Bürgermeister der Stadt Herten