Ratsbürgerentscheid Olympia

Die Stadt Herten lässt ihre Bürgerinnen und Bürger in einem Ratsbürgerentscheid per Briefwahl darüber entscheiden, ob sich Herten gemeinsam mit Recklinghausen an der Bewerbung der Region Rhein-Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele 2036, 2040 oder 2044 beteiligen soll. Vorgesehen ist, dass die Halde Hoheward als Austragungsort für die Sportart Mountainbike berücksichtigt wird.

Alle abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger die in das Abstimmungsverzeichnis mit Stichtag zum 8. März 2026 eingetragen sind erhalten im Laufe der 11. Kalenderwoche 2026 eine Abstimmungsbenachrichtigung. Abstimmungsunterlagen können bis Freitag, 17. April 2026, 15:00 Uhr beantragt werden; auch eine Stimmabgabe vor Ort ist bis dahin möglich. Das Ergebnis des Ratsbürgerentscheids wird am Sonntag, 19. April 2026, bekanntgegeben. Parallel entscheiden im April alle 17 beteiligten Städte in NRW über eine Bewerbung ihrer Kommune. Im September legt der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) fest, welcher Kandidat – neben Berlin, Hamburg und München – in das internationale Rennen um Olympische und Paralympische Spiele geht.

Auf dieser Webseite werden alle relevanten Informationen fortlaufend veröffentlicht. Weitere Details folgen in Kürze.

Kontakt

Ratsbürgerentscheid 2026

Folgende Frage steht zur Entscheidung durch die Bürgerinnen und Bürger an:

Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Herten gemeinsam mit der Stadt Recklinghausen an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein-Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 beteiligt?

Abstimmungsberechtigt ist, wer am Tag des Ratsbürgerentscheids Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Abstimmung im Gemeindegebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Abstimmungsgebietes hat.

Nicht abstimmungsberechtigt ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.

Die Abstimmung erfolgt ausschließlich per Briefabstimmung.

Alle abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die in das Abstimmungsverzeichnis mit Stichtag zum 8. März 2026 eingetragen sind, erhalten im Laufe der 11. Kalenderwoche 2026 eine Abstimmungsbenachrichtigung.

Um abzustimmen, wird ein Stimmschein benötigt.

Dieser kann mitsamt den Abstimmungsunterlagen mit dem umseitig auf der Abstimmungsbenachrichtigung befindlichen Antrag auf Erteilung eines Stimmscheins schriftlich beantragt werden. Hierzu füllen Sie den Antrag vollständig aus, unterschreiben diesen und senden ihn (ausreichend frankiert) an den Absender. Sie können den Antrag auch persönlich abgeben oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Ebenfalls ist eine Beantragung über den auf der Abstimmungsbenachrichtigung befindlichen QR-Code, über die Website der Stadt Herten sowie schriftlich (per E-Mail) möglich. Zu den regulären Öffnungszeiten haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihren Stimmschein nebst Abstimmungsunterlagen persönlich abzuholen oder direkt vor Ort abzustimmen.

Schriftlich beantragte Stimmscheine werden Ihnen samt Abstimmungsunterlagen auf dem Postweg zugesandt.

Die Rücksendung der Abstimmungsunterlagen ist im Bereich der Deutschen Post entgeltfrei. Der Stimmbrief kann auch persönlich bei der Stadt Herten abgegeben oder in den Hausbriefkasten eingeworfen werden.

Beachtet werden muss, dass der Stimmbrief bis zum Abstimmungstag am 19 April 2026 bis 12:00 Uhr im Rathaus der Stadt Herten eingegangen sein muss – später eingegangene Stimmbriefe finden bei der Auszählung keine Berücksichtigung.

Informationsmaterial zur Abstimmung (Abstimmungsheft) finden Sie hier:

(Link wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht)

Sollten Sie keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten haben, aber abstimmungsberechtigt sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Wahlbüro der Stadt Herten auf.

Sollten Sie einen Stimmschein beantragt haben und die Ihnen zugesandten Unterlagen sind unvollständig oder nicht bei Ihnen angekommen, nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit dem Wahlbüro der Stadt Herten auf.

Wichtige Informationen auf einem Blick:

  • Das Abstimmungsbüro befindet sich in Raum 301 und öffnet am 23. März 2026.
  • Die Öffnungszeiten entsprechen den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses.
  • Zusätzlich ist geplant, am Samstag, 11. April 2026, gemeinsam mit dem Bürgerbüro zu öffnen.
  • Abstimmungsunterlagen können bis Freitag, 17. April 2026, 15:00 Uhr, beantragt werden. Bis dahin ist auch eine persönliche Abstimmung vor Ort möglich.
  • Zum Ratsbürgerentscheid wird es hier eine Präsentation der Wahlergebnisse geben.

Statement von Bürgermeister Fred Toplak

Warum ich für eine Olympia-Bewerbung mit Beteiligung unserer Stadt werbe

Liebe Hertenerinnen und Hertener,

Olympische Spiele sind weit mehr als ein Sportereignis. Sie sind ein internationales Zukunftsprojekt – mit Strahlkraft, Investitionen und nachhaltigen Impulsen für die beteiligten Städte und Regionen. Ich werbe dafür, dass auch Herten, gemeinsam mit der Stadt Recklinghausen, Teil einer solchen Bewerbung wird.

Eine Olympia-Beteiligung bedeutet vor allem: Investitionen in unsere Infrastruktur. Erfahrungen aus anderen Austragungsorten zeigen, dass Verkehrswege modernisiert, Sportstätten ertüchtigt und öffentliche Räume aufgewertet werden. Solche Maßnahmen kommen nicht nur für wenige Wochen zum Tragen – sie wirken langfristig und verbessern dauerhaft die Lebensqualität vor Ort.

Zugleich eröffnet eine Olympia-Bewerbung große Chancen für Tourismus und Wirtschaft. Internationale Aufmerksamkeit lenkt den Blick auf unsere Stadt, unsere Region und unsere Stärken. Besucherinnen und Besucher entdecken Herten neu; Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleistungsbetriebe profitieren. Die erhöhte Nachfrage stärkt die Kaufkraft vor Ort und sichert Arbeitsplätze.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Marke Olympia. Die fünf Ringe stehen weltweit für Fairness, Leistung, Vielfalt und internationale Verständigung. Teil einer solchen Marke zu sein, bedeutet Sichtbarkeit auf globaler Ebene. Herten würde im Rahmen einer gemeinsamen Bewerbung mit Recklinghausen in einem internationalen Kontext wahrgenommen – das kann auch für zukünftige Investitionen und Projekte ein bedeutender Standortvorteil sein.

Neben den wirtschaftlichen Effekten darf man den gesellschaftlichen Wert nicht unterschätzen. Großereignisse wie Olympische Spiele schaffen Gemeinschaft und Begeisterung. Sie bringen Menschen zusammen, stärken den Zusammenhalt und sorgen für eine positive Stimmung in der Stadt. Besonders für junge Menschen können sie Inspiration sein – für Sport, Ehrenamt und gesellschaftliches Engagement.

Mir ist wichtig: Eine moderne Olympia-Bewerbung setzt auf Nachhaltigkeit, bestehende Strukturen und regionale Zusammenarbeit. Es geht nicht um kurzfristige Prestigeprojekte, sondern um sinnvolle, langfristige Entwicklungen, von denen wir alle profitieren.

Deshalb bitte ich Sie: Informieren Sie sich, diskutieren Sie miteinander – und nutzen Sie Ihr Stimmrecht. Ein „Ja“ für die Olympia-Bewerbung ist eine Entscheidung für Zukunftschancen, für Sichtbarkeit und für eine positive Entwicklung unserer Stadt.

Ihr
Fred Toplak
Bürgermeister der Stadt Herten