Gutachten für Straße L 511 liegt Stadt Herten vor - Inhaltlicher Bericht folgt in erster Sitzungsfolge 2026

Nach dem Beschluss durch den Rat der Stadt Herten am 20. Juni 2024 hat die Verwaltung ein Fachgutachten in Auftrag gegeben, das nun vorliegt und Empfehlungen zu umgehenden Handlungsbedarf an der L511 zwischen Herten und Recklinghausen beinhaltet. Da die Landesstraße nicht in der Zuständigkeit der Stadt Herten liegt, muss nun Straßen.NRW als Träger der sogenannten Straßenbaulast weitere Schritte einleiten.

„Ich gehe davon aus, dass Straßen.NRW nach Vorlage der gutachterlichen Stellungnahme nunmehr umgehend tätig wird“, so Stadtkämmerer Dr. Oliver Lind als zuständiger Dezernent, „ohne dem Votum des Sachverständigen vorzugreifen, halte ich die Errichtung einer Ampel für zweckmäßig, da somit auch eine vorlaufende Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit gerechtfertigt und sofort umsetzbar wäre.“

Die genauen Inhalte des Gutachtens werden den politischen Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Herten in der ersten Sitzungsfolge im März 2026 vorgestellt.

 

Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de