Briefwahlbüro im Hertener Rathaus öffnet für Stichwahl am 28. September

Bei der Kommunalwahl am Sonntag, 14. September, erhielt keine der zur Wahl stehenden Personen über 50 Prozent der Stimmen. Somit erfolgt am Sonntag, 28. September, eine Stichwahl für das Amt des Landrats des Kreises Recklinghausen und für das Amt der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters in Herten. Im Vorfeld öffnet das Briefwahlbüro im Rathaus der Stadt Herten wieder am Freitag, 19. September.

Automatischer Versand der Briefwahlunterlagen

 

Wer schon vor dem 14. September per Briefwahl abgestimmt hat, hatte dabei bereits die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen für eine eventuelle Stichwahl zu beantragen. Wer dies getan hat, bekommt mit der Öffnung des Briefwahlbüros automatisch seine Unterlagen zugesandt.

Keine Wahlbenachrichtigung?

 

Für die Stichwahl werden keine gesonderten Wahlbenachrichtigungen mehr verschickt. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht aufgehoben hat, kann – wie auch bei den vergangenen Wahlen – ohne Benachrichtigung seine Stimme abgeben. Hierzu müssen die Wählerinnen und Wähler im Briefwahlbüro bzw. am 28. September im Wahllokal den Personalausweis vorlegen.

Sollte eine Vollmacht für die Ausstellung eines Wahlscheins benötigt werden, kann diese auf der städtischen Homepage www.herten.de heruntergeladen werden.

 

Statt Briefwahl doch lieber am 28. September in das Wahllokal?

Wenn Wählerinnen und Wähler bereits die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 28. September beantragt haben, aber am Wahlsonntag lieber persönlich im Wahllokal wählen möchten, ist das kein Problem. Sie können mit ihrem Wahlschein und den vollständigen Briefwahlunterlagen (inklusive Stimmzettel) auch im Wahllokal abstimmen.

 

Zwischenzeitlich umgezogen?

 

Personen, die vor dem 30. August umgezogen sind, wurden von Amts wegen in ein neues Wählerverzeichnis eingetragen und haben für den neuen Wahlbezirk eine neue Wahlbenachrichtigung erhalten (die "ursprüngliche" ist dann hinfällig).

Personen die ab dem 30. August umgezogen sind, können nur noch im "alten" Wahlbezirk wählen – bezüglich der Umzüge ist eine Änderung des Wählerverzeichnisses ab dem 30. August nicht mehr vorgesehen.

Zwischenzeitlich im Urlaub oder zur Kur?

Personen, die vor und während der Stichwahl im Urlaub sind, aber schon vor der ersten Wahl Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl beantragt haben, können nachträglich nicht die Adressdaten ändern lassen. Um trotzdem wählen zu können, müssen die Wahlunterlagen auf privatem Weg und auf eigene Verantwortung vom Wohnort an den Urlaubs- oder Kurort gesendet werden.

Das Team des Briefwahlbüros weist darauf hin, dass bis spätestens Sonntag, 28. September, um 16 Uhr die Briefwahlunterlagen im Rathaus eingegangen sein müssen.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros

Das Briefwahlbüro ist wieder ab Freitag, 19. September, zu folgenden Öffnungszeiten erreichbar:

- montags von 8 bis 16 Uhr

- dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 12:30 Uhr

- donnerstags von 8 bis 12:30 Uhr und von 14 bis 17:30 Uhr

Außerdem ist das Büro am Freitag vor der Stichwahl, 26. September, bis 15 Uhr geöffnet.

Sollten Bürgerinnen und Bürger Rückfragen haben, können sie sich per E-Mail an wahlbuero@herten.de oder telefonisch unter der Rufnummer 02366 303-988 an das Team des Briefwahlbüros wenden.