Vollstreckung

Die Vollstreckung hat die Aufgabe, städtische öffentlich-rechtliche Forderungen einzutreiben. Dazu zählen z. B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Kindergartenbeiträge und Hundesteuer. Im Rahmen der Amtshilfe werden auch Forderungen anderer Behörden, wie bspw. von anderen Städten, Landkreisen, der GEZ, Industrie- und Handelskammern, Innungen sowie Betriebskrankenkassen, vollstreckt. Dies geschieht, wenn nach einer Mahnung keine vollständige Zahlung erfolgt ist. Bei der Vollstreckung fallen zusätzliche Kosten an. Daher wird empfohlen, Ihre Zahlungen fristgerecht zu leisten oder sich mit der Vollstreckungsabteilung in Verbindung zu setzen, falls Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten.

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Um einen Ausgleich der Geldforderung zu erreichen, kann die Vollstreckungsabteilung gesetzlich zugelassene Maßnahmen ergreifen, z. B. Lohn-, Konto- oder Sachpfändung (insbesondere Kfz-Pfändung), Verwertung/Versteigerung von gepfändeten Sachgegenständen, Abnahme der Vermögensauskunft, Eintragung ins Schuldnerverzeichnis, Vollstreckungsmaßnahmen in den Grundbesitz (Zwangsversteigerung, Zwangssicherungshypothek, Zwangsverwaltung)
  • Weiterhin ist die Vollstreckungsabteilung für Insolvenzverfahren zuständig.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Finanzbuchhaltung, Mahnung, Geldforderung, Zahlung, Rechnung, Zwangsversteigerung

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Telefon: 02366 303-258

zuständig für Buchstaben C - Kaq
Telefon: 02366 303-177

zuständig für Buchstaben Kar - Ram
Telefon: 02366 303-216

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Abteilungsleitung
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