Mahnung

Wenn Sie eine Zahlung an die Stadt Herten nicht zum Fälligkeitstermin geleistet haben, wird automatisch eine Mahnung erstellt und versendet. Fragen zu Ihrer Mahnung beantwortet Ihnen Ihre für Sie zuständige Ansprechperson. Sie finden ihre Kontaktdaten auf der ursprünglichen Zahlungsaufforderung. Für eventuelle Rückfragen halten Sie Ihr vollständiges Kassenzeichen bereit.  

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Haben Sie Fragen zum Sachverhalt, zu Grund und Höhe der Forderung oder Ratenzahlung bzw. Stundung, wenden Sie sich direkt an die Sachbearbeiterin oder den Sachbearbeiter, die oder der Ihnen die ursprüngliche Zahlungsaufforderung zugesendet hatte.
  • Wenn Sie regelmäßig Zahlungen an die Stadt Herten leisten, empfiehlt sich das SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren, um kostenpflichtige Mahnungen zu vermeiden.
  • Bei einer Mahnung müssen Sie evtl. Säumniszuschläge bezahlen, da bereits eine gesetzliche Schonfrist vergangen ist.
  • Wenn Sie nicht auf die Mahnung reagieren, wird automatisch die Vollstreckung eingeleitet.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Finanzbuchhaltung, Zahlung, Fälligkeitstermin, Gebühren

Kontakt

Rathaus
Raum: 245
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich.