Sondernutzung für städtischen Friedhof

Manchmal ist es erforderlich, eine Sondergenehmigung für einen städtischen Friedhof zu beantragen, z. B. wenn Sie den Friedhof mit einem Fahrzeug befahren oder zu einem Totengedenktag Grabschmuck verkaufen möchten. Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen einfach an die Friedhofsverwaltung. Die zuständigen Ansprechpersonen stellen Genehmigungen für Gewerbetreibende und Privatleute in der Regel schnell und unbürokratisch aus.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

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Kontakt

Friedhofsverwaltung

Zentraler Betriebshof Herten (ZBH)
Raum: B 2
Zum Bauhof 5
45701 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

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Zentraler Betriebshof Herten (ZBH)
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Zum Bauhof 5
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Dienstag:08:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr