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Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Steuer, die auf den Besitz von Grundstücken und Immobilien erhoben wird. Es gibt zwei Hauptarten der Grundsteuer: die Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt, und die Grundsteuer B für alle sonstigen Grundstücke. Die Grundsteuer ist objektbezogen gestaltet und richtet sich nach Wert und Beschaffenheit eines Grundstücks. Die Grundsteuerhebesätze werden vom Rat der Stadt Herten beschlossen.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
- Das Finanzamt setzt den Grundsteuerwert eines Grundstücks fest und berechnet den Grundsteuermessbetrag mithilfe der Grundsteuermesszahl. Den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts und den Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags erhält jeder Eigentümer und jede Eigentümerin vom Finanzamt.
- Die Gemeinde multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz und legt die Grundsteuer durch den Bescheid über Steuern und sonstige Abgaben fest.
- Bei einem Eigentumswechsel erfolgen die Zurechnungen auf neue Eigentümerinnen und Eigentümer durch das Finanzamt zum 1. Januar des Folgejahres.
- Wenn der Eigentumsübertrag vor der Zurechnung des Finanzamtes erfolgen soll, füllen Sie zusammen mit dem bisherigen Eigentümer das Formular „Verpflichtungserklärung für die Zahlung der Grundbesitzabgaben bei Eigentumswechsel“ aus.
Fälligkeit
- Der Bescheid wird jeder Eigentümerin bzw. jedem Eigentümer grundsätzlich am Jahresanfang für das laufende Jahr bekannt gegeben. Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Auf Wunsch und entsprechenden Antrag hin kann die Grundsteuer auch in einem Jahresbetrag zum 1. Juli entrichtet werden.
Was ist sonst noch wissenswert?
- Die Höhe der Grundsteuerhebesätze beträgt aktuell für Grundsteuer A 285 % und für Grundsteuer B 920 %.
- Ab 2025 gibt es die Möglichkeit, die neue Grundsteuer C für baureife unbebaute Grundstücke zu erheben. Herten macht davon bisher jedoch keinen Gebrauch.
- Grundsteuermessbescheid
- ggf. Grundsteuer: Verpflichtungserklärung für die Zahlung der Grundbesitzabgaben bei Eigentumswechsel
Kontakt
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