Grundbesitzabgaben

Grundbesitzabgaben umfassen die Grundsteuern A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und B (für die Grundstücke) sowie Abfallentsorgungs-, Straßenreinigungs-, Gewässerunterhaltungs- und Abwassergebühren. Sie werden für entsprechende Leistungen der Stadt erhoben. 

Über die jährlich zu zahlenden Grundbesitzabgaben erhält die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer bzw. die Hausverwalterin oder der Hausverwalter einen Bescheid über Steuern und sonstige Abgaben. Der Rat der Stadt Herten beschließt die Gebührensätze auf der Basis jährlicher Kalkulationen in entsprechenden Satzungen.

Fälligkeit

  • Die vierteljährlich fälligen Gebühren werden zu je einem Viertel des Jahresbetrages durch einen Bescheid über Steuern und sonstige Abgaben festgesetzt. Dieser Bescheid wird jeder Eigentümerin und jedem Eigentümer grundsätzlich am Jahresanfang für das laufende Jahr bekannt gegeben.
     

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Die Gewässerunterhaltungsgebühr beinhaltet die Umlage aller Kosten, die zur Pflege und Unterhaltung der Gewässer anfallen. Alle Gebühren beziehen sich auf ein Grundstück.
  • Bei Immobilienerwerb füllen Sie mit dem bisherigen Eigentümer das Formular „Verpflichtungserklärung für Grundbesitzabgaben“ aus, solange der Eigentumsübergang noch nicht eingetragen ist.
  • Sie können einen Antrag stellen, um verbrauchtes Frischwasser bei der Schmutzwassergebühr unberücksichtigt zu lassen. Informationen zu Wasserschwundmengen finden Sie im Dokument „Schmutzwassergebühr – Information zum Abzug von Gartenwasser“. 
     

Antrag auf Erstattung der Straßenreinigungsgebühr

  • Wurde Ihre Straße im Kalenderjahr mindestens sechsmal nicht vom ZBH gereinigt, können Sie sich die Straßenreinigungsgebühr eventuell erstatten lassen. Reichen Sie dazu bis einen Monat nach Bekanntgabe des Jahresbescheides einen formlosen Erstattungsantrag per Post an Stadt Herten, Dezernat 2, Kämmerei/Finanzen/Abgaben, Kurt-Schumacher-Straße 2, 45699 Herten oder per E-Mail ein.
    Hinweis: Bei jedem Antrag auf Erstattung der Straßenreinigung handelt es sich grundsätzlich um eine Einzelfallentscheidung, die von den Mitarbeitenden zunächst geprüft wird.

Alle Infos zu Stadtreinigung

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

  • ggf. Grundbesitzabgaben: Antrag auf Berücksichtigung von Wasserschwundmengen (Zählerstandsmeldung)
  • ggf. Grundbesitzabgaben: Verpflichtungserklärung für die Zahlung der Grundbesitzabgaben bei Eigentumswechsel
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Kontakt

zuständig für Buchstaben A - N

Rathaus
Raum: 249
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. 

zuständig für Buchstaben O - Z

Rathaus
Raum: 250
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

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Sachbearbeitung Grundbesitzabgaben/Schwundwasser

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An Brückentagen geschlossen.

Termine im Rathaus:
Nur mit vorheriger Anmeldung.

Herr Hardt ist telefonisch von 8:00 bis 12:30 Uhr erreichbar.