Bürgeranregungen nach § 24 GO NRW

Jede Bürgerin und jeder Bürger der Gemeinde, der seit mindestens drei Monaten hier wohnt, hat das Recht, aktiv an der kommunalen Selbstverwaltung teilzunehmen. Dies kann entweder einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich geschehen.

Gemäß diesem Paragraphen aus § 10 der Hauptsatzung können Einwohnerinnen und Einwohner Anregungen und Vorschläge an den Rat der Gemeinde richten, die in der Regel Themen betreffen, die das Gemeinwesen und die kommunale Lebensqualität beeinflussen.

Der Rat ist verpflichtet, diese Anregungen zu prüfen und sich mit ihnen zu befassen. Bürgeranregungen sind damit ein wichtiges Instrument der Bürgerbeteiligung, das es den Menschen ermöglicht, ihre Anliegen direkt in die kommunale Politik einzubringen und Einfluss auf die Entscheidungsprozesse vor Ort zu nehmen.

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  • formloser Antrag mit eigenhändiger Unterschrift
Bürgermeisteramt, Bürgeranregungen nach § 24 GO NRW, Anregungen, Beschwerden, Rat

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Rathaus
Raum: 107
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

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Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
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Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

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