- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
Aberspach
Rathaus Herten
Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-219
- Fax
- 02366 303-312
- buergermeisteramt@herten.de
Bürgeranregungen nach § 24 GO NRW
Jede Bürgerin und jeder Bürger der Gemeinde, der seit mindestens drei Monaten hier wohnt, hat das Recht, aktiv an der kommunalen Selbstverwaltung teilzunehmen. Dies kann entweder einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich geschehen.
Gemäß diesem Paragraphen aus § 10 der Hauptsatzung können Einwohnerinnen und Einwohner Anregungen und Vorschläge an den Rat der Gemeinde richten, die in der Regel Themen betreffen, die das Gemeinwesen und die kommunale Lebensqualität beeinflussen.
Der Rat ist verpflichtet, diese Anregungen zu prüfen und sich mit ihnen zu befassen. Bürgeranregungen sind damit ein wichtiges Instrument der Bürgerbeteiligung, das es den Menschen ermöglicht, ihre Anliegen direkt in die kommunale Politik einzubringen und Einfluss auf die Entscheidungsprozesse vor Ort zu nehmen.
- formloser Antrag mit eigenhändiger Unterschrift
Kontakt
Ratsangelegenheiten/
Geschäftsführung Haupt- und Finanzausschuss/
Nutzungserteilung des Stadtwappens
Rathaus
Raum: 107
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699
Herten
Montag: | 08:00 bis 16:00 Uhr |
---|---|
Dienstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.