NRW muss weiter für die finanzschwachen Kommunen kämpfen

Der Landtag hat am Mittwoch (9. Juli) eine Altschulden-Regelung verabschiedet. Damit diese wirkt, muss NRW nun im nächsten Schritt Neuschulden verhindern und sich dafür einsetzen, dass der Bund seinen Beitrag zur Lösung leistet.

Der Landtag hat am Mittwoch (9. Juli) eine Altschulden-Regelung verabschiedet. Damit diese wirkt, muss NRW nun im nächsten Schritt Neuschulden verhindern und sich dafür einsetzen, dass der Bund seinen Beitrag zur Lösung leistet. |

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt die Hälfte der übermäßigen Liquiditätskredite seiner Kommunen und will sicherstellen, dass am Ende keine Kommune mehr als 1.500 Euro Schulden pro Kopf hat. So hat es das Parlament am Mittwochabend, 9. Juli, in Düsseldorf einstimmig beschlossen. Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“, in dem sich viele der finanzschwachen Kommunen zusammengeschlossen haben – u. a. auch Herten –, dankt Landesregierung und Landtag ausdrücklich für diese überfällige und wichtige Altschuldenregelung.

Zugleich weisen die betroffenen Kommunen daraufhin, dass NRW nun am Ball bleiben muss, damit aus der Hilfe auch eine nachhaltige Lösung wird. Dazu sind vor allem zwei Schritte entscheidend:

1. Altschulden-Regelung des Bundes

Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag eine hälftige Beteiligung an den Altschulden-Programmen der Länder zugesagt. Wie diese konkret ausgestaltet wird, entscheidet sich in den kommenden Monaten. Nordrhein-Westfalen muss nun seinen Einfluss nutzen, damit die Bundesregelung echte Entlastung für die Kommunen bewirkt. Bundesweit haben die Liquiditätskredite eine erschreckende Höhe von rund 35 Milliarden Euro erreicht.

„Der Bund muss tatsächlich die Hälfte der Altschulden übernehmen, damit die Städte und Gemeinden nachhaltig von der Zinsbelastung befreit werden und wieder Luft zum Atmen bekommen“, sagt Martin Murrack, Sprecher des Aktionsbündnisses. Die Lösung des Bundes müsse neben NRW auch jene Länder berücksichtigen, die bereits mutig mit eigenen Programmen vorangegangen sind, wie Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland.

2. Vermeidung von Neuschulden

Stichtag für die NRW-Altschulden-Regelung ist der 31. Dezember 2023. Seitdem hat sich die Finanzlage in den Kommunen drastisch verschlechtert. Die Sozialausgaben sind im vergangenen Jahr um mehr als zehn Prozent gestiegen, die Defizite in Kern- und Extrahaushalten erreichen Rekordwerte. „Die Finanzverteilung ist strukturell unfair. Die Städte und Gemeinden erhalten nach wie vor zu wenig Geld und drohen in eine Neuschuldenfalle zu geraten. Wenn das Land hier nicht gegensteuert, stehen wir in wenigen Jahren wieder dort, wo wir heute stehen“, sagt Silke Ehrbar-Wulfen, Sprecherin des Aktionsbündnisses.

NRW hat Handlungsspielraum – nicht zuletzt durch die jüngst erweiterten Möglichkeiten zur Kreditaufnahme. Das Land sollte diese nutzen, um:

- die Verbundquote (Anteil der Kommunen am Steueraufkommen) wieder auf das frühere Niveau von 28 Prozent anzuheben.
- drei Viertel des NRW-Anteils am „Sondervermögen Infrastruktur“ an die Kommunen weiterzugeben. Dies entspricht deren Anteil an der öffentlichen Infrastruktur.
- sich stärker an den Sozialausgaben der Kommunen zu beteiligen.
- Förderprogramme zu vereinfachen, damit das Geld auch bei den strukturell schwächeren Kommunen ankommt und nicht nur bei jenen, die sich aufwändige Antragsverfahren leisten können.