Öffentliche Zustellungen

In Nordrhein-Westfalen erfolgen Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachungen gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (Landeszustellungsgesetz NRW). Diese Regelung dient der Gewährleistung von Transparenz und Rechtssicherheit in Verwaltungsverfahren. Die Benachrichtigungen werden aus Datenschutzgründen ausschließlich online bereitgestellt und sind für maximal zwei Wochen auf der entsprechenden Webseite abrufbar. Um die Adressatinnen und Adressaten über die erfolgten Bekanntmachungen zu informieren, wird zudem im Amtsblatt für die Stadt Herten darauf hingewiesen.