Mietspiegel

Der Mietspiegel gibt das Preisbild der ortsüblichen Vergleichsmiete typischer freifinanzierter Wohnungen (nicht gewerblich genutzter Räume) im Stadtgebiet Herten wieder. Er bietet den Mietparteien eine Orientierungshilfe, um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach

  • Lage, Art, Größe, Ausstattung sowie Zustand

der Wohnung und des Gebäudes zu vereinbaren. Er ist als eine grundsätzliche Orientierungshilfe im Geltungsbereich anzusehen. Aufgrund seines Rahmencharakters greift er weder in bestehendes Vertragsrecht ein, noch wird die Vertragsfreiheit bei Neuabschluss von Mietverträgen durch ihn berührt. 

Wohnungen des betreuten Wohnens (Servicewohnungen) sind in diesem Mietspiegel nicht erfasst. Hier ist die Miete individuell auszuhandeln.
 

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Der Mietspiegel wird von den Beteiligten alle zwei Jahre überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben. Die aktuelle Fortschreibung betrifft den Zeitraum ab 2023 und behält weiterhin Gültigkeit.
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Kontakt

Rathaus
Raum: UG 035
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich.