Abmeldung eines Wohnsitzes

Eine Abmeldung eines Wohnsitzes in der Stadt Herten ist nur notwendig, wenn Sie ins Ausland ziehen oder Ihren Nebenwohnsitz ersatzlos aufgeben. Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes. 

Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes kann bei der zuständigen Meldebehörde des Neben- oder Hauptwohnsitzes erfolgen und muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen. Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Bei Personen unter 16 Jahren ist die Wohnungsgeberin bzw. der Wohnungsgeber meldepflichtig.
  • Für Menschen, für die eine Pflege- oder Betreuungskraft bestellt ist, deren Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht der Pflegerin bzw. dem Pfleger oder der Betreuungsperson.
  • Meldepflichtige können ihren unterschriebenen Abmeldeformular per Post an das Bürgerbüro senden.
  • Bei persönlicher Abmeldung ins Ausland wird im Personalausweis „keine Hauptwohnung in Deutschland“ vermerkt.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Bürgerbüro, Wohnsitz, Abmeldung, wohnen
Wohnsitz abmelden

Kontakt

Rathaus
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag:10:00 bis 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. Terminvereinbarung auch online möglich:

Online-Terminvergabe