Anmeldung eines Wohnsitzes

Wenn Sie nach Herten ziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Was ist wissenswert?

  • Bei Personen unter 16 Jahren ist die Wohnungsgeberin bzw. der Wohnungsgeber meldepflichtig.
  • Für Menschen, für die eine Pflege- oder Betreuungskraft bestellt ist, deren Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht der Pflegerin bzw. dem Pfleger oder der Betreuungsperson.
  • Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) besteht das Recht, gegen bestimmte im Bundesmeldegesetz (BMG) vorgesehene Melderegisterauskünfte bzw. Datenübermittlungen Widerspruch bei der Meldebehörde einzulegen.
     

Was ist beim Zuzug aus dem Ausland zu beachten?

  • Wer aus dem Ausland nach Herten zieht und verheiratet oder verpartnert ist, benötigt zur Anmeldung zusätzlich die Eheurkunde oder die Lebenspartnerschaftsurkunde. Ziehen minderjährige Kinder mit ein, so sind außerdem die Geburtsurkunden (Auszug aus dem Geburtsregister) vorzulegen.
  • Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen und verheiratet oder verpartnert sind,bringen Sie bitte Ihre Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit. Außerdem benötigen wir die Geburtsurkunden (Auszug aus dem Geburtsregister) Ihrer ebenfalls zuziehenden minderjährigen Kinder.
  • Ausländische Urkunden müssen der Form entsprechen, die zum Gebrauch im deutschen Rechtsverkehr anerkannt werden kann. Dies richtet sich nach dem jeweiligen Staat, der die Urkunde ausgestellt hat.
  • Handelt es sich nicht um eine „internationale“ Urkunde, die auch in deutscher Sprache verfasst ist, wird zudem eine Übersetzung durch eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden. 
     

Vollmacht

  • Die Anmeldung des Wohnsitzes kann auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person für Sie vornehmen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht und das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular erforderlich. Die oder der Bevollmächtigte muss sich vor Ort ausweisen können. Auf Wunsch der Meldebehörde müssen Meldepflichtige jedoch persönlich erscheinen.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

  • Identitätsnachweise (z. B. Personalausweis oder Reisepass bzw. Urkunden oder Bescheinigungen, wenn keine Ausweisdokumente vorhanden sind)
  • Anmeldung eines Wohnsitzes: Wohnungsgeberbestätigung
    • Sind Sie selbst Eigentümerin oder Eigentümer, geben Sie eine Erklärung für sich selbst ab.
  • ggf. Anmeldung eines Wohnsitzes: Antrag auf Einrichtung oder Widerruf einer Übermittlungssperre im Melderegister
  • nur bei einer Anmeldung im Auftrag der meldepflichtigen Person:
    • Anmeldung eines Wohnsitzes: Anmeldeformular
    • Anmeldung eines Wohnsitzes: Vollmacht
Bürgerbüro, neu in Herten, Wohnsitz, Anmeldung, Umzug, Einzug
Wohnsitz anmelden

Kontakt

Rathaus
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag:10:00 bis 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. Terminvereinbarung auch online möglich:

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