Gewerbezentralregisterauszug

Ein Gewerbezentralregisterauszug enthält Informationen über die geschäftlichen Aktivitäten einer Person oder eines Unternehmens. Er dient dazu, potenziellen Geschäftspartnerinnen oder -partnern oder Kundinnen und Kunden Informationen über die Zuverlässigkeit und Seriosität einer Person oder eines Unternehmens zu geben. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beinhaltet alle Entscheidungen, die im Gewerbezentralregister über den Antragstellenden gespeichert sind. Den angeforderten Gewerberegisterauszug erhalten Sie nach Fertigstellung postalisch.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

  • 13,00 €

Bei persönlicher Beantragung im Bürgerbüro:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gewerbezentralregisterauszug: Antrag auf Ausstellung eines Gewerbezentralregisterauszuges

Bei schriftlicher Beantragung:

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite)
  • Gewerbezentralregisterauszug: Antrag auf Ausstellung eines Gewerbezentralregisterauszuges, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Nachweis über die eingezahlte Gebühr (zum Beispiel mit beigefügtem Verrechnungsscheck oder Umsatzdetails der Überweisung auf folgendes Konto der Stadt Herten: Sparkasse Vest Recklinghausen; IBAN: DE02 4265 0150 0050 0024 50, SWIFT-BIC: WELADED1REK, Verwendungszweck: Führungszeugnis, Kassenzeichen 51200012)

Bei Online-Beantragung:

  • Online-Portal des Bundesamts für Justiz. Zur Online-Beantragung der Gewerbezentralregisterauskunft benötigen Sie neben Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine Software, z. B. die kostenlose AusweisApp2 des Bundes.
  • ca. 14 Tage

§§ 149 ff. Gewerbeordnung

Bürgerbüro, Gewerbezentralregisterauszug, Bundeszentralregister, Gewerbe

Kontakt

Rathaus
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag:10:00 bis 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. Terminvereinbarung auch online möglich:

Online-Terminvergabe