Förderung zum Denkmalschutz

Wenn Sie ein Hertener Baudenkmal besitzen, profitieren Sie von attraktiven finanziellen Vergünstigungen. Dazu gehören steuerliche Erleichterungen bei der Einkommensteuer, Vermögensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grundsteuer sowie der Umsatzsteuer. Nähere Einzelheiten erfahren Sie bei der Kontaktperson.

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Verwaltungstätigkeiten/
Denkmalschutz

Rathaus
Raum: 223
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Für alle Dienstleistungen bei der Bauordnung ist eine vorherige Terminvergabe erforderlich.

Online-Terminvergabe ausschließlich für Hausakteneinsicht
Termine bei der Bauordnung für die Einsichtnahme in eine Hausakte können über die Online-Terminvergabe vereinbart werden.