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Stadt Herten Sozialamt
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08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
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An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
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- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
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- 02366 303-504
- Fax
- 02366 303-226
- betreuungsbehörde@herten.de
Oppermann
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Betreuungsgerichtshilfe
Die rechtliche Betreuung ist in Deutschland eine Unterstützungseinrichtung für Erwachsene, die aufgrund von körperlichen oder psychischen Erkrankungen oder Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbstständig zu regeln.
Wenn beim Amtsgericht Recklinghausen für Sie als volljährige Person eine rechtliche Betreuung angeregt wurde, ist die Betreuungsbehörde der Stadt Herten am Verfahren beteiligt. Ihre Aufgabe ist es, im Auftrag des Amtsgerichts Recklinghausen eine Sachverhaltsklärung vorzunehmen und anschließend eine schriftliche Stellungnahme im Verfahren abzugeben. Weiterhin beraten die Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde Sie zu allen Fragen rund um das Thema rechtliche Betreuung, sowohl vor als auch während des Betreuungsverfahrens.
Wer kann Ihre rechtliche Betreuerin oder Ihr rechtlicher Betreuer werden?
- Ihre Betreuung kann ein Familienmitglied, eine Freundin oder ein Freund, eine Nachbarin oder ein Nachbar oder ein Bekannter oder eine Bekannte ehrenamtlich übernehmen.
- Die Betreuungsbehörde prüft die Eignung der Person, indem sie ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis anfordert.
- Wenn niemand aus Ihrem Umfeld als rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer geeignet ist, wird die Betreuungsbehörde eine Berufsbetreuerin oder einen Berufsbetreuer vorschlagen. Das kann eine selbstständige Betreuerin oder ein selbstständiger Betreuer oder eine Vereinsbetreuerin oder ein Vereinsbetreuer sein.
Welche Aufgaben hat Ihre rechtliche Betreuerin oder Ihr rechtlicher Betreuer?
- Die Aufgaben umfassen sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Bereiche, die durch einen gerichtlichen Beschluss angeordnet werden, wie z. B. Gesundheitsfürsorge, Vermögensverwaltung, Wohnungs- und Aufenthaltsangelegenheiten oder behördliche Angelegenheiten.
- Die Betreuerin oder der Betreuer muss den erforderlichen persönlichen Kontakt zu Ihnen halten, um sich einen regelmäßigen Eindruck von Ihnen zu verschaffen und Ihre Angelegenheiten mit Ihnen zu besprechen.
- Die Betreuerin oder der Betreuer soll innerhalb des Aufgabenkreises dazu beitragen, Ihre Selbstregulierungsfähigkeit zu verbessern. Ihr Wunsch und Selbstbestimmungsrecht stehen im Vordergrund, es sei denn, die Umsetzung würde Ihnen oder Ihrem Vermögen erheblichen Schaden zufügen und Sie sind aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage, die Situation zu verstehen.
- Einmal jährlich ist ein Jahresbericht an das Betreuungsgericht zu erstellen, der über Finanzen, persönliche Kontakte und Ziele informiert.
Was ist sonst noch wissenswert?
- Eine rechtliche Betreuung ist nur dann erforderlich, sofern die Angelegenheiten nicht durch andere Hilfen oder eine oder einen Bevollmächtigten mittels Vorsorgevollmacht erledigt werden können.
Schriftliche Betreuungsanregung an das Betreuungsgericht Recklinghausen, inklusive ärztlichem Attest über bestehende (psychische und/oder körperliche) Erkrankung oder Behinderung
§§ 1814–1881 Bürgerliches Gesetzbuch
Kontakt
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