- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
Menge
Stadt Herten Sozialamt
Montag
08:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-504
- Fax
- 02366 303-226
- betreuungsbehörde@herten.de
Oppermann
Stadt Herten Sozialamt
Montag
08:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-306
- Fax
- 02366 303-226
- betreuungsbehörde@herten.de
Registrierung als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer
Seit dem 1. Januar 2023 müssen sich Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer laut dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) bei der zuständigen Stammbehörde registrieren lassen. Die Stammbehörde ist die Betreuungsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Sitz der Berufsbetreuerin oder des Berufsbetreuers befindet oder errichtet werden soll. Wenn ein solcher Sitz nicht existiert, gilt der Wohnsitz als maßgeblich.
Auf Antrag wird im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens ein Bescheid über die Registrierung als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer erstellt, der in ganz Deutschland gültig ist. Für die Beantragung ist ein vorheriger Beratungstermin bei der Betreuungsbehörde erforderlich.
Was ist sonst noch wissenswert?
- Die Voraussetzungen für das Registrierungsverfahren ergeben sich aus den §§ 23–28 und § 32 ff. BtOG sowie aus der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV).
- Ändern sich Ihre Geschäfts- bzw. Wohnadresse oder möchten Sie die Eintragung im Betreuungsregister löschen, müssen Sie dies ebenfalls der zuständigen Stelle melden.
200,00 €
Polizeiliches Führungszeugnis
Zur Vorlage bei Behörden
Nicht älter als 3 Monate
Auszug aus dem Vollstreckungsportal
Nicht älter als 3 Monate
Erklärung über laufende Verfahren
Bestätigung, dass keine Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind
Erklärung zur bisherigen Registrierung
Bestätigung, dass in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung keine Registrierung als Berufsbetreuer versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Nachweise zu Qualifikationen
Schul- und/oder Studienabschlüsse
Absolvierte Aus- und Weiterbildungen
Ggf. Sachkundenachweis
Lebenslauf
Nach Eingang der erforderlichen Unterlagen 3 Monate
Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV)
Kontakt
Rathaus
Raum: UG 026
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699
Herten
Montag: | 08:00 bis 14:00 Uhr |
---|---|
Dienstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
Rathaus
Raum: UG 026
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699
Herten
Montag: | 08:00 bis 14:00 Uhr |
---|---|
Dienstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.