Registrierung als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer

Seit dem 1. Januar 2023 müssen sich Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer laut dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) bei der zuständigen Stammbehörde registrieren lassen. Die Stammbehörde ist die Betreuungsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Sitz der Berufsbetreuerin oder des Berufsbetreuers befindet oder errichtet werden soll. Wenn ein solcher Sitz nicht existiert, gilt der Wohnsitz als maßgeblich.

Auf Antrag wird im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens ein Bescheid über die Registrierung als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer erstellt, der in ganz Deutschland gültig ist. Für die Beantragung ist ein vorheriger Beratungstermin bei der Betreuungsbehörde erforderlich.

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Die Voraussetzungen für das Registrierungsverfahren ergeben sich aus den §§ 23–28 und § 32 ff. BtOG sowie aus der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV).
  • Ändern sich Ihre Geschäfts- bzw. Wohnadresse oder möchten Sie die Eintragung im Betreuungsregister löschen, müssen Sie dies ebenfalls der zuständigen Stelle melden.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

200,00 €

Polizeiliches Führungszeugnis
Zur Vorlage bei Behörden
Nicht älter als 3 Monate

Auszug aus dem Vollstreckungsportal
Nicht älter als 3 Monate

Erklärung über laufende Verfahren
Bestätigung, dass keine Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind

Erklärung zur bisherigen Registrierung
Bestätigung, dass in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung keine Registrierung als Berufsbetreuer versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

Nachweise zu Qualifikationen
Schul- und/oder Studienabschlüsse
Absolvierte Aus- und Weiterbildungen
Ggf. Sachkundenachweis

Lebenslauf

Nach Eingang der erforderlichen Unterlagen 3 Monate

Sozialamt, Amtsgericht, rechtliche Betreuung, Sachverhaltsklärung, Verfahren, Betreuung Volljähriger, Betreuungsverfahren, Berufsbetreuer, rechtlicher Betreuer, Betreuungsrecht, Betreuungsbehörde, Betreuungsgericht, Betreuungsverein, ehrenamtlicher Betreuer, Betreuungsgesetz
Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer

Kontakt

Rathaus
Raum: UG 026
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. 

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